Kleiderproblem

AW: Kleiderproblem

Regina schrieb:
Warum rausfangen?
Wir wohnen ganz in der Nähe vom Rhein. In den Auen muss man nur einen Stein rumdrehen und schon findet man einen Krebs. Meine kommen auch aus den Auen. Also Wildfänge :lach

Ja, das meinst Du.
Ihr hättet die Tiere nicht in euren Teich setzen dürfen, auch wenn sie in der Nähe als Neozoen vorkommen.

Schade daß Du so denkst, auch wenn es für Dich unbegreiflich klingen mag, aber Du machst Dich strafbar.

Bundesweit gilt:
§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (klick)



AVFiG (Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern)


Der Besatz des Edelkrebses ist dem Fischereiberechtigten ohne besondere behördliche Erlaubnis gestattet (§ 19 Abs. 2 AVFiG).

Der Besatz des Steinkrebses in nicht geschlossene Gewässer bedarf der Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde (§ 19 Abs. 3 AVFiG).

Der Besatz mit allen anderen Krebsarten ist in Gewässer jeder Art, also auch in Teich- und Hälterungsanlagen, verboten (§ 19 Abs. 7/2).

In Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden Edelkrebsbestand dürfen Aale nicht ausgesetzt werden (§ 19 Abs.2 AVFiG).


Diese Verordnungen gelten gleich, oder ähnlich in allen Bundesländer.;)

Regina schrieb:
Ich denke nicht, dass meine 3 da noch großen Schaden anrichten können. Sie bleiben auf jedem Fall im Teich.

das zeigt, daß Du keine Ahnung von der Vermehrungsrate amerikanischer Flusskrebse hast.
Lies Dir doch bitte den link, den ich Dir oben bereits gab mal genau durch. ;)

http://www.forum-flusskrebse.org/dat/kaliko.htm
 
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