Baugenemigung Gartenteich

besuan

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Guten Abend

Wie in ich und mein Teich schon geschrieben habe
Wir haben seit 23 Jahren einen Schrebergarten gepachtet Seit 4 Jahren einen Teich und dieses Jahr unseren Teich vergrössert
Das Gelände gehöhrt der Stadt Neuenburg
Nun haben wir erfahren das der Bürgermeister von Neuenburg neue Regeln in dieser Gartenanlage aufstellen will wo mitunter auch der Teich nur 3 Quadratmeter haben darf
Geht das überhaubt Braucht man für einen Gartenteich eine Baugenemigung Ich bin ziemlich verunsichert
Liebe Grüsse Susanne
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hi Susanne
Ich weiß nur das man in NRW bis 100m3 keine Genehmigung braucht, aber im Schrebergarten :ka :ka wo liegt Neuenburg? :wunder
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hallo Frank
Neuenburg liegt im Dreiländereck Frankreich Schweiz
Ich finde es einfach schlimm Jahrelang hat sich niemand um Alles in der Anlage gekümmert und jetzt plötzlich soll sich alles ändern
LG Susanne
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hi Kwoddel

Neuenburg lieg im Schwarzwald zwischen Müllheim und Auggen
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hallo Susanne,

daß Bürgermeister sich als "Alleinherrscher" fühlen, passiert immer wieder. Das sie Ihre Kompetenz überschreiten, passiert auch immer wieder.

Frank hat Recht, in der Regel sind 100 cbm Teich genehmigungsfrei, im Innenbereich. Schreibe doch mal wo Du wohnst, mir liegen fast sämtliche Landesbauordnungen vor.

Mach Dir keine Sorgen

viele Grüße Britta
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hallo Britta
Wir wohnen in 79379 Müllheim in Baden Würtemberg es wäre schön wen du mir helfen könntest Ich habe gerade gegoogelt aber leider nichts gefunden Es macht einem halt schon Angst wo sollten wir den mit unsren Kois hin

Liebe Grüsse Susanne
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hi Besuan

Wohne selbst in Baden Württemberg ( LEONBERG ). Ich kann nur sagen, da ich selbst damals unwissend war, somit begab ich mich aufs Bauamt und fragte selbst nach. Eine Verordnung was die Größe sowie Tiefe eines Teiches anbelangt, die gibt es hier nicht. Etwas anderst sieht es bei der Erstellung einer Hütte aus.
Ein Teich in solch mickriger Größe wie vorgesehen kann als Biotop nicht funzen. Etwas womit man argumentieren könnte. Ein Teich dient doch auch dem Artenschutz, jedoch stellt sich eine Artenvielfalt erst bei größeren Teichen ein.

Andere Frage gibt es bei euch nicht einen Gartenverein ? Hier müßte doch alles geregelt sein. Ein Gewohnheitsrecht ( stillschweigende Einverständniserklärung ) könnte man doch auch anführen.

Gruß
Werner
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hallo Susanne,


also meines erachtens kann der BM die Regeln die er da aufstellen will nicht einfach so für schon bestehende Teiche Anwenden. Wenn das was er da vor hat überhaupt so einfach geht.....

Normalerweise dürfte das dann nur für neuanlagen gelten:zigarre


Wenn sonst irgendwo eine neue Bauordnung kommt kann ja auch nicht jeder der schon ein Haus hat alles abreissen und es den neuen Verordnungen nach neubauen oder????


Gruß


Olaf
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hallo Zusammen
Erst mal danke für die vielen Antworten bin schon etwas beruhigter
Es gibt einen Gartenverein Die ganze Anlage besteht aus 150 Gärten ca.40 Gartenpächter haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen Die anderen dazu gehören auch wir sind schon so lange Gartenpächter in dieser Anlage so das wir keinen Verein brauchen
Der Verein ist mitunter auch der Grund für die Veränderungen die der BM durchführen will
Der Vorstand steht 2 mal die Woche beim BM und ist sich nur am beschweren wer was falsch macht
Liebe Grüsse Susanne
 

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