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Brigitte schrieb:
Offensichtlich traut man uns Schweizern einiges an Selbstverantwortung zu.
...
ich habe es befürchtet !
Deine Methode ist die ganz ganz Harte !!!
da sind die "Kupferliebhaber" und "Oase-teichvergifter"
ja geradezu Waisenkinder
hier mal das techn. Blatt
http://preview.syngenta.at/syngenta_infos/pdf_dateien/prd_sd/sd_actara.pdf
und hier ein "best off" aus dem handling:
"Gewässerschutz?Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.?Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr der Ab-schwemmung in Gewässer - insbesondere durch Regen oder Bewässerung - gegeben ist. In jedem Fall sind folgende Mindestabstände zu Oberflächengewässern bei der Anwendung des Mittels einzuhalten:?Kartoffeln 10 m?Gemüse 10 m?Zierpflanzen 10 m.??Bienen und andere Nützlinge?Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. - Bienenschutzverordnung vom 22.07.1992, BGBL. I Seite 1410, beachten. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen und als schwachschädigend für Regenwürmer eingestuft.??Vögel?Das Mittel ist giftig für Vögel. Anwendung in allen zur Blattpfützenbildung neigenden Gemüsearten (insbesondere Kopfkohl und Kopfsalat) nur bis zum 16-Blatt-Stadium oder unter Kultur- bzw. Vogelschutznetzen.
Entsorgung?Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben.
Einstufung nach EG-Richtlinien/GefStoffV: N, Xn??Entzündlich. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Einatmen und durch Hautkontakt möglich. Giftig für Wasser-organismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln?fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Berührung mit der Haut?vermeiden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.?Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett?vorzeigen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter?verwenden. Leere Packung nicht weiterverwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten."
wie das systemisch wirkendes Mittel dann eigentlich heißt
ist auch wieder egal
Hauptsache es schmeckt nach Thiamethoxam
keine Frage , die Blattläuse sind perdu
aber
WER will das mögliche Risiko ?
frei nach dem Motto
"mir macht Kernenergie nichts !"
und kratzte sich hinter seinem drittem Ohr
:twisted: