fabi123
Mitglied
Hallo Liebes Forum.
Ich habe einen ziemlich großen Naturteich (ca. 1200 qm) übernommen. Der Teich ist leider immer mehr verlandet und für seine Größe eigentlich zu flach. So misst er an der tiefsten Stelle maximal 1,6 m. Ich möchte den Teich wieder tiefer bekommen und auf schweres Gerät, auch wegen den Kosten, verzichten. Direkt hinter dem Teich befindet sich ein Drainagegraben der benachbarten Äcker und Felder. Dieser dient zur Entwässerung und ist ca. 1,5m breit und einen halben Meter tief. Ist es erlaubt diesen Graben anzustauen und in meinen Teich einzuleiten um den Wasserstand zu erhöhen? Wie ist das rechtlich geregelt? Am anderen Ende des Teiches würde ich das Wasser wieder ausleiten in den ursprünglichen Grabenverlauf.
Vielleicht kann hier ja jemand was dazu schreiben
Ich habe einen ziemlich großen Naturteich (ca. 1200 qm) übernommen. Der Teich ist leider immer mehr verlandet und für seine Größe eigentlich zu flach. So misst er an der tiefsten Stelle maximal 1,6 m. Ich möchte den Teich wieder tiefer bekommen und auf schweres Gerät, auch wegen den Kosten, verzichten. Direkt hinter dem Teich befindet sich ein Drainagegraben der benachbarten Äcker und Felder. Dieser dient zur Entwässerung und ist ca. 1,5m breit und einen halben Meter tief. Ist es erlaubt diesen Graben anzustauen und in meinen Teich einzuleiten um den Wasserstand zu erhöhen? Wie ist das rechtlich geregelt? Am anderen Ende des Teiches würde ich das Wasser wieder ausleiten in den ursprünglichen Grabenverlauf.
Vielleicht kann hier ja jemand was dazu schreiben