LotP
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- (ca. Größen 9/2016)
Koi:
2011 Erstbesatz: 1x Asagi 70cm; 1x Bekko 70cm; 1x Butterfly 55m (weiß-rot); 1x Kin Kabuto 50cm (gold; Netz);
04/2013 1x Hi-Utsuri (55cm)
06/2013 1x Gin Rin Chagoi (55cm) 1x doitsu Beni Kikokuryu ( 40cm)
08/2013 2x Kohaku (~45cm) 2x Yamabuki (45+50cm)
05/2016 15-25cm
1x Hi-Utsuri
1x Shusui
1x Hi-Shusui
1x GinRin Ochiba Shigure
1x Showa
1x Kujaku
Goldelritzen
Da der Thead von Bayernhoschi leider schon zu ist mach ich jetzt mal nen extrigen auf.
Bin mir nicht so sicher das dass mit dem "einzelnen Frosch mitten in der Stadt aus dem Teich in die Natur bringen = verboten" so stimmt.
Ich denke dass das mit "Amphibien darf man nicht umsetzten" wurde einfach mal in Foren etc so pauschalisiert, da es in den meisten Fällen einfach zutrifft. Rechtlich - v.a. dem wortlaut nach - bin ich mir da nicht so sicher, dass das wirklich in 100% der Fälle zutrifft.
In erster Linie gehts ja meist um den entgegengesetzten Weg, sprich Frösche etc aus der Natur zu entnehmen um sie im Gartenteich anzusiedeln. Das ist natürlich streng verboten.
(hierzu z.B.: http://www.nabu-bremen.de/index.php...zen&catid=94:amphibien-a-reptilien&Itemid=608)
Jedoch wenn man sich das Naturschutzgesetz mal genauer anschaut wird man dies bezüglich irgendwann bei §43 laden.
"(1) Es ist verboten,
2. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten"
Wenn man also in einer Situation wie Bayernhoschi ist, also mitten in der Stadt einen Teich hat und durch ingendeinen zufall ein einzelner Frosch im Teich ladet - womöglich weil ihm gar kein anderer zufluchtsort in einem stark bebautem Gebiet übrigbleibt müsste es durchaus legal (und erst recht legitim) sein diesen Frosch in die "freie Natur" zu entlassen/umzusetzen.
Anders ist die Sache sicherlich in ländlichen Gebieten, oder wenn ganze "Horden" eintreffen und sie nur nerven - da ist nichts zu machen.
Bin mir nicht so sicher das dass mit dem "einzelnen Frosch mitten in der Stadt aus dem Teich in die Natur bringen = verboten" so stimmt.
Ich denke dass das mit "Amphibien darf man nicht umsetzten" wurde einfach mal in Foren etc so pauschalisiert, da es in den meisten Fällen einfach zutrifft. Rechtlich - v.a. dem wortlaut nach - bin ich mir da nicht so sicher, dass das wirklich in 100% der Fälle zutrifft.
In erster Linie gehts ja meist um den entgegengesetzten Weg, sprich Frösche etc aus der Natur zu entnehmen um sie im Gartenteich anzusiedeln. Das ist natürlich streng verboten.
(hierzu z.B.: http://www.nabu-bremen.de/index.php...zen&catid=94:amphibien-a-reptilien&Itemid=608)
Jedoch wenn man sich das Naturschutzgesetz mal genauer anschaut wird man dies bezüglich irgendwann bei §43 laden.
"(1) Es ist verboten,
2. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten"
Wenn man also in einer Situation wie Bayernhoschi ist, also mitten in der Stadt einen Teich hat und durch ingendeinen zufall ein einzelner Frosch im Teich ladet - womöglich weil ihm gar kein anderer zufluchtsort in einem stark bebautem Gebiet übrigbleibt müsste es durchaus legal (und erst recht legitim) sein diesen Frosch in die "freie Natur" zu entlassen/umzusetzen.
Anders ist die Sache sicherlich in ländlichen Gebieten, oder wenn ganze "Horden" eintreffen und sie nur nerven - da ist nichts zu machen.