AW: Gesetz ?
Hallo Mr. Brain,
grundlsätzlich haben die beiden mit dem, was bisher geschrieben wurde recht. Zusätzlich kommt aber noch dazu:
Wenn jemand seinen Hund oder seine Katze auf einer Auslandsreise mit sich nimmt, ist das immer nur eine vorübergehende Sache. Für den Grenzübertritt genügt es, wenn die vorgeschriebenen Impfbescheinigungen mitgeführt werden.
Der Kauf und die Einfuhr von Tieren aus dem Ausland zum ständigen Verbleib in Deutschland sind da aber eine ganz andere Sache. Wenn du das wirklich machen willst, solltest du dich bei dem für deinen Bereich zuständigen Hauptzollamt erkundigen, über welche Dienststelle die Fische offiziell nach Deutschland eingeführt werden können. Zur Einfuhrabfertigung von lebenden Tieren und Pflanzen waren bisher immer nur ganz bestimmte Dienststellen mit besonders geschultem Personal berechtigt. Machbar ist das, aber es sind aus tiermedizinischen Gründen bestimmte Vorgehensweisen (Vorsichtsmaßnahmen)einzuhalten. Ob dabei Kosten entstehen kann ich dir leider nicht sagen da das wohl auch vom Einzelfall abhängt.
Weiterhin gibt es noch (wie Frank schon sagte) das "Washingtoner Artenschutzabkommen". Wenn es sich bei den angebotenen Fischen um Unterarten handelt, die unter diese Schutzbestimmungen fallen kommst du im Zweifelsfall in "Teufels Küche" wenn du versuchst, sie "einfach so" ohne vorherige Anmeldung beim Hauptzollamt einzuführen.
Gruß
Manfred