Hallo Frank,
die sollen und dürfen auch fressen, was sie erwischen,
aber Katzenwelse (heimisch in Nordamerika) zählen zweifellos zu den Neozoen
und dazu spricht Wikipedia mit Recht:
Während zahlreiche Neobiota keine merklichen negativen Auswirkungen verursachen, geht von einigen etablierten Neobiota ein stark negativer Einfluss auf die Biodiversität ihres neuen Lebensraumes aus. Oft verändert sich die Zusammensetzung der Biozönose beträchtlich, zum Beispiel durch Prädation oder als Folge von Konkurrenzdruck.
Neobiota zeichnen sich meist durch typische Eigenschaften wie Anpassungsfähigkeit, hohe Fortpflanzungsrate und oft auch eine Assoziation mit Menschen aus.
Wenn ich an Wassertiere denke,
dann fällt mir spontan die Einschleppung verschiedener Flusskrebsarten aus Nordamerika ein,
die auch die Krebspest mitgebracht haben und damit den heimischen
Edelkrebs nahezu ausgerottet haben.
Leider ist es nicht sichergestellt, dass sich die Katzenwelse dort bleiben, wo sie der Teichbesitzer sehen (oder erahnen) will,
da sie sich im Zuge von Großreinigungen (Wasserwechsel) und möglicherweise auch durch Laichverschleppung
bald mal auch in natürlichen Gewässern finden ... und dann: siehe oben!
Insofern halte ich die Ausbringung von Katzenwelsen in Gewässer im Freien für bedenklich.
In diesem Zusammenhang möchte ich in Erinnerung rufen,
dass ich seitens der Moderatoren böse verwarnt wurde,
weil ich die Freilassung eines armen Sterlets in die Donau empfohlen habe.
(Daher rührt auch der Hinweis auf österreichisches Recht in meiner Sigtnatur.)
Katzenwelse in den Teich zu tun und eine etwaige Verschleppung anderen (
Enten?) anzulasten,
kann auch in Deutschland nicht gesetzeskonform sein, oder?