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Hallo Jörg,
ich habe ein paar dazu passende Passagen in Unterlagen gefunden, die nach DIN VDE 0100 Teil 702 wie folgt zusammenfassen - ich zitiere ohne Gewähr nur zur allgemeinen Info, daß es hier Vorschriften aus dem Schwimmbadbereich gibt, die sich auch auf Schwimmteiche ableiten lassen:
durch die sehr gut elektrische Leitfähigkeit des Wassers in Punkto elektrischer Spannungsquellen ein erhöhtes Risiko besteht, gilt für den Schwimm(becken)-bereich (Bereich 0):
hier dürfen nur elektrische Verbraucher mit einer Gleichspannung von max. 30 Volt installiert sein.
Seitlich davon im Abstand von 2 m (Bereich 1) dürfen nur für den 'Schwimmbadbereich' konstruierte, festinstallierte Geräte eingesetzt werden. Absicherung 30 mA unbedingt!!!
Erst ab einer Entfernung von 3,50 m zum Bereich 0 gelten keine besonderen Einschränkungen.
Pumpen nass aufgestellt: außerhalb des Bereichs 0 im separaten Schacht mit 30 mA-Absicherung möglich.
Einbauteile aus Metall (Schweinwerfergehäuse, Einströmdüsen, Edelstahlleitern) gehören geerdet!
In elektrischen Vorschriften sind die Ösis m.W. nach strenger wie in D - ohne FI darf hier niemand mehr was betreiben. In D müssen Altbauten immer noch nicht nachgerüstet werden - mit teilweise schlimmen Folgen.
Zu dem Thema wäre ein Fachbeitrag im Basiswissen sicher für viele hilfreich. Einfach Fakten und Vorschriften - ohne große Diskussionen. Vielleicht findet sich jemand, der sich da genügend auskennt.
Schöne Grüße vom BOdensee
Kurt