Es geht in der Tat um die noch zulässigen Lärmemissionen in dB(A). Wenn es sich wirklich nur um einen "kleinen Teich" mit einem "kleinen Springbrunnen" (was da noch "klein" ist, wird oft sehr sublektiv eingeschätzt) geht, sind die Chancen, dass Du in einem Rechtsstreit gewinnen würdest, sehr gut. Allerdings kann man nie ganz sicher sein - auf einmal kommen die noch auf die Idee, Frequenz, Regelmässigkeit und besondere Verhältnisse einzubeziehen. Eine gütliche Einigung ist deshalb immer eine Anstrengung wert. Ausserdem neigen solche Querelen dazu, sich auf das gesamte Nachbarschaftsverhältnis auszudehnen - einschliesslich aller Sachen, die damit gar nichts zu tun haben. Und wer macht seinen Nachbarn gegenüber nicht schon mal einen Fehler ?
Beste Grüsse
Stefan