AW: Teich im Wald! Bitte um Hilfe
Hallo, Greeny habe mich mal hinter Karsten gehängt, weil ich diese, meiner Meinung nach beachtenswerten Punkte im Wasserhaushaltsgesetz noch gefunden habe. Also vielleicht erst mal bei der Gemeinde fragen, was man darf und was nicht
§ 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
(2) Wasser eines fließenden oberirdischen Gewässers und Grundwasser sind nicht eigentumsfähig.
(3) Das Grundeigentum berechtigt nicht 1.
zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf,
2.
zum Ausbau eines Gewässers.
(4) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Gewässern haben die Benutzung durch Dritte zu dulden, soweit für die Benutzung eine behördliche Zulassung erteilt worden oder eine behördliche Zulassung nicht erforderlich ist. Dies gilt nicht im Fall des § 9 Absatz 1 Nummer 3.
(5) Im Übrigen gelten für das Eigentum an Gewässern die landesrechtlichen Vorschriften.
Habe die wichtigen Sätze mal fett hervorgehoben
Gruß Jo