AW: Verantwortung bei Unfall am/im Teich
Hallo Holger,
ich stimme dir im Allgemeinen zu, ABER wenn du dir z. B. mal das Beispiel anschaust, dass ein Wohngebiet in der Nähe einer Disko angelegt wird. Dann muss die Disko auch die Grenzen des Lärmschutzes zukünftig einhalten und alles erdenkliche dafür tun, dass die neu Hinzuziehenden nicht durch Lärm (Immission) geschädigt werden. Die Hinzuziehenden wussten vorher auch, dass da eine Disko sein würde, aber letztlich ging die Gefahr (Ordnungsrechtlich gesehen) von der Disko aus - auch schon vorher, nur hat es da niemanden gestört. Derjenige, der quasi "die Gewalt über eine Gefahr hat", muss auch für deren Bekämpfung sorgen.
(Also in Richtung "Störerauswahl im Ordnungsrecht".)
Das mag einem normalen Menschen jetzt blöd vorkommen, ist aber einfach so geworden. Wenn man neu in ein Haus einzieht und merkt, dass der Mieter nebenan einfach nur ein Rüpel ist mit einer unheimlichen Lautstärke während der Mittags- und Nachtzeit, muss man sich ja auch nicht damit zufrieden geben, dass der andere schon vorher da war und seinen Lärm gemacht hat. Man hat ja trotzdem sein Recht auf Ruhe.