Was tun bei zu kleinem Filter

alex2011

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Liebes Forum!

Wir haben uns vor 2 Jahren von einer Gartenbaufirma einen Garten anlegen lassen. Darunter auch ein Teich der ca. 35m³ fasst. Angeboten wurde uns damals pauschal zum Teich ein UV-Vorklärer und ein Druckfilter ohne Größenangabe.

Ich habe das dann beauftragt und angenommen, dass das Druckfilter das in der Teichposition ohne weitere Bezeichnung angegeben war, für den Teich passen würde. Nachdem wir jetzt auch noch jede Menge Abrechnungsprobleme mit dieser Firma haben und auch das Wasser voller Algen ist, bin ich auch hergegangen und habe mir die Daten des Filters näher angesehen. Die haben bei uns ein Filtoclear 15000 von Oase verbaut und mir empfohlen Kois einzusetzen.

Kois habe ich zwar keine eingesetzt, sondern nur 8 Goldfische, die die Stechmückenlarven fressen sollten. Das haben die Fischchen auch brav getan und haben sich dabei auch gleich vermehrt, mittlerweile sind es über 150 :)

Lt. Datenblatt von Oase ist das Filtoclear 15000 für einen Teichgröße von 4m³ bei Fischbesatz und bis 8m³ ohne Fische. Also bei weitem zu klein für meinen 35m³ Teich!

Ich bin nun am überlegen, die Firma aufzufordern ein der Teichgröße entsprechend korrektes Filter zu verbauen. Da der Teich pauschal angeboten war und keine nähere Bezeichnung beim Druckfilter im Angebot angegeben war, denke ich, kann ich doch erwarten, dass eine Fachfirma ein korrektes Filter verbaut?

Vorausgesetzt ein größeres Filter kann meine Algenprobleme überhaupt beseitigen? Leider wachsen auch die eingesetzten Pflanzen nicht, sondern kränkeln alle vor sich hin, ohne Nährstoffe zu verbrauchen. Was meinen die Profis? Macht das größere Filter in meinem Teich Sinn und kann es evtl. meine Algennot lindern?

Wäre für ein paar sachdienliche Hinweise dankbar!
Alex
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Hi Alex und :willkommen bei uns Teich -:crazy,

hatte diese Firma denn auch Referenzobjekte die Du dir mal engesehen hast ? Der Filter ist definitiv nix für Koihaltung und so einer Teichgröße. Einen BA haben die Dir eingebaut ?

Und das Teichsubstrat ? Kieshalde oder schöner Sandstand ? Mit Ufergraben für die Pflanzen oder ohne ?

Am besten zeigst Du uns mal ein paar Fotos :nett Zur gesetzlichen Lage kann ich leider nix schreiben, ein Bauunternehmen hat glaub ich eine Gewähleistung von 6Monaten - ob Du da was wegen arglistiger Täuchung machen kannst wenn die sich nicht Kulant zeigen :ka
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

6 monate gewährleistung fanden ja nur bei beweglichen gütern anwendung. heute ist allerdings EU-weit eine gewährleistung von 2 jahren für bewegliche güter zwingend. allerdings: gewährleistung ist nicht mit garantie gleichzusetzen. bei gewährleistung ist die beweislast beim käufer soviel ich weiß.

ein teich ist allerdings kein bewegliches gut, sondern müsste meiner meinung nach ähnlich wie ein haus oder eine wohnung zu behandeln sein und da galten immer 3 jahre gewährleistung, falls das nicht auch mittlerweile verlängert worden ist.
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Hallo Alex und :willkommen

Das mit der Gewährleistung bzw Garantie ist bei einem Teich nicht so einfach, da es sich hierbei mehr um ein Ökologisches- System handelt. Wenn es jetzt um undichtigkeiten oder andere Bauliche Mängel wie Absetzen gehen würde , dann wäre das sogar vor Gericht machbar. So jedoch kann sich der Erbauer rauswinden, mit den bekl....testen Argumenten, z.B. falsche Pflege vom Teich (reinigung vom Filter, Laubentsorgung- schutz, zu viel Füttern u.s.w.).
Das es in einem Teich am Anfang bzw in den ersten Jahren verstärkt zu einem Algenwachstum kommt , solte dabei auch in betracht gezogen werden.
Von daher denke ich nicht das du große Chancen hast, etwas zu monieren.
Die einzigste möglichkeit die ich sehe ist eine gütliche Einigung.
Z.B in Form von einer Zuzahlung zu einer neuen Filteranlage, bzw bei Einkauf über ihn verkauft er dir die Anlage zum EK.
Oder aber durch eine Reinigung und evtl. Nachbepflanzung des Teiches.
Dies ist aber kein muß für den Erbauer sondern nur ein Endgekommen, damit beide Seite Glücklich sind.

Jetzt ist also die Frage was kann man für ein besseres (ausgewogeneres Teichsystem) tun, dazu müßtest du wie schon von den anderen geschrieben uns mit mehr infos Füttern.

MfG René
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Hi Alex,
herzlich willkommen. :like:

Da du ein Komplettsystem von einer Fachfirma (wobei eine Gartenbaufirma oft wenig Teichbauerfahrung hat) zum Pauschalpreis erworben hast, besteht ein Anspruch auf entsprechend dimensionierte Geräte. Die Filteranlage scheint für die Größe nicht ausreichend.
Ebenso würde ich mir ein Datenblatt von der UVC besorgen, da diese möglicherweise auch zu klein ist.
Befrage einen Rechtsanwalt, ob die Anlage so geliefert wurde wie bestellt.
Dabei wird normalerweise unterstellt, dass du als Laie nicht alle Faktoren beurteilen kannst.

Der größere Filter mag aber nicht gleich die Algen beseitigen. Aber den Fischen wird er gut tun.

Grüße
Jörg
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Hallo Leute!

Recht herzlichen Dank für die nette Aufnahme hier im Forum! Bin begeistert wieviele nette und konstruktive Antworten ich schon bekommen habe! :)

Die Firma ist ein größerer Betrieb mit mehreren Stützpunkten, hat allerdings seinen Zweig Gartenbau bei uns in der Gegend erst neu aufgebaut und wir sind einer der ersten, die sich von denen einen Garten haben bauen lassen. Referenzen gab es somit nicht viel. Wir streiten nun mit der Firma ohnehin seit mittlerweile einem Jahr, weil uns die eine vollkommen überhöhte und falsche Rechnung gelegt haben (66.000€ Rechnung, 22.000€ waren beauftragt) und uns ständig mit falschen Aussagen kommen. Aber das ist eh eine andere, lange Geschichte, auf die ich jetzt gar nicht näher eingehen möchte. Das wird vmtl. eh vor Gericht zu klären sein, da die überhaupt nicht kompromissbereit sind und ich das Verhalten eigentlich kriminell finde.

Ich sehe das eigentlich vom rechtlichen her auch so wie Jörg. Da ich ein pauschales Gesamtangebot für den Teich bekommen habe, haben meines Erachtens die dafür notwendigen Filter und Pumpen auch dazuzupassen. Das Filter war pauschal angegeben und ich konnte somit im Vorfeld nur davon ausgehen, dass eine Fachfirma für die Größe ein entsprechend korrektes Filter verbaut. Werde denen dass auch mal so unter die Nase reiben :)

Der Teich wurde mit 16/32 Schotter befüllt, die Pflanzen wurden mit ihrer Erde, so wie sie vom Gärtner kommen ins Wasser gesetzt. - Was mir schleierhaft ist, ist, dass die Pflanzen sich überhaupt nicht so recht entwickeln wollen, die hälfte ist mir sogar kaputt gegangen. Auch neue Pflanzen die ich noch gekauft haben ereilte auch Großteils dieses Schicksal, sie gehen fast alle kaputt anstatt die Nährstoffe aufzubrauchen.

Fürchte es wird mir kurzfristig nichts anderes übrig bleiben als zu versuchen meine Goldfische wieder los zu werden? Das schmerzt zwar, da es doch nett ist, den Tierchen zuzusehen, aber bevor ich dann eine grüne Kloake vor dem Haus habe ist mir das so noch lieber. - Vorausgesetzt die sind wirklich mitschuld an der Misere?

Ich habe heute ein paar Fotos vom Teich gemacht und versuche die mal hinzuzuladen.

Vielen Dank und Liebe Grüße !
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Wenn der Werksvertrag nach VOB geschlossen wurde dann 2 Jahre Gwährleistung bei Arbeiten am Grundstück und 5 bei Arbeiten am Gebäude. (§ 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B)
Du solltest also umgehend schriftlich mit Nachweis beanstanden, wenn die zwei Jahre noch nicht abgelaufen sind und der Vertrag unter VOB fällt.

Geht es hier um eine Filiale einer ansonsten sehr gut arbeitenden Kette wirkt es oft auch Wunder Kontakt zur Zentrale aufzunehmen.

Gruß
Wuzzel
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Wenn der Werksvertrag nach VOB geschlossen wurde dann 2 Jahre Gwährleistung bei Arbeiten am Grundstück und 5 bei Arbeiten am Gebäude. (§ 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B)
Du solltest also umgehend schriftlich mit Nachweis beanstanden, wenn die zwei Jahre noch nicht abgelaufen sind und der Vertrag unter VOB fällt.

Geht es hier um eine Filiale einer ansonsten sehr gut arbeitenden Kette wirkt es oft auch Wunder Kontakt zur Zentrale aufzunehmen.

Hallo Wuzzel,

die ganze Angelegenheit läuft meines Erachtens noch gar nicht in der 2-jahresfrist, denn die Baustelle wurde noch immer nicht schriftlich abgenommen, geschweige denn Mängel, die wir moniert haben behoben. Der Wasserlauf ist undicht und die Rechnungspostion somit noch gar nicht zur Rechnung fällig.

Der Sachverhalt wurde jetzt auch schon an die nächste Instanz bei dieser Firma getragen, aber offensichtlich scheitern hier alle Kontrollinstanzen und man versucht uns nur einzuschüchtern und droht uns ständig mit Klagen. Es ist offensichtlich so, dass man uns ein Lockangebot gemacht hat, die Firma ein fettes Minus eingefahren hat und jetzt auf Biegen und Brechen versucht das fette Minus doch irgendwie zu reduzieren. Dafür quälen uns die jetzt schon seit über einem Jahr mit sich ständig ändernden Rechnungssummen. Aber Angebot ist Angebot :)

Liebe Grüße
Alex
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Hallo,

Vorsicht bei der VOB. Eine Inbetriebnahme gilt bereits als Teilabnahme. Mängel müssen während der Bauphase schriftlich bei dem Unternehmen bekannt gegeben werden. Da die Anlage bereits längere Zeit in betrieb ist, wird man sich sehr schwer tun mit einem Gesamtmangel.
Ich würde es erst über die nette freundliche Schiene auf schriftliche Art mit Termin zur gemeinsamen besichtigung machen.
Dazu dann noch ein paar nette Leute mit Sachverstand hinzuziehen. Meist kann man sich da schon einigen.

Lg vom Härtsfeld Marcus
 
AW: Was tun bei zu kleinem Filter

Da das ja in den GaLaBau bereich fällt solltest du dich evtl. mal an deinen endsprechenden Verband der Innung wenden. Unverbindliche Beratung bis hin zu einer Schiedsstelle sollten sie dir geben können.
http://www.galabau.de/Verbaende.aspx

mfg René
 

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