Nur mal ein kleiner Hinweis: Wenn ich das richtig sehe, dann wird in den Teilnahmebedingungen mit keinem Wort auf die Nutzungsrechte an den Bildern eingegangen. Es ist also völlig unklar, welche Rechte Ihr mit der Einreichung Eures Bildes einräumt. Werden diese von dem Veranstalter auf Facebook gepostet, dann gebt Ihr da unter Umständen Rechte ab, von denen Ihr Euch gar keine Vorstellung macht. Und in den Teilnahmebedingungen steht außerdem, dass diese jederzeit vom Veranstalter nachträglich geändert werden können. So könnte er sich (wenn man mal den worst case durchspielt) sehr weitgehende Nutzungsrechte einräumen, die mit dem ausgelobten Gewinn nur sehr unzureichend vergütet wären. Das muss alles nicht passieren, aber ich bin da aus meinem beruflichen Umfeld in Sachen Designwettbewerbe viel Kummer gewöhnt, deswegen dachte ich, ich merke es zumindest mal an …
Zitat aus den AGB:
Sonstiges
Der Teilnehmer stellt Facebook von jeder Haftung frei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Wagner-Vertriebs-GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.