Hallo Sabine!
Deinem Text nach wohnst Du in einer Wohneigentumsanlage.
Wenn Du den Teich im Bereich des Gemeinschaftseigentums angelegt hast, wird es schwierig. Denn ohne Genehmigung der Gemeinschaft ist da nichst zumachen. Im Bereich des Sondereigentums sieht es dagegen besser für Dich aus. Diese Streitereien unter Eigentümern geht häufig bis vor Gericht und da bist Du der Gnade oder Ungnade des Richters ausgeliefert. Denn im WEG sind diese Streitfälle nicht eindeutig geregelt. Da geht der Richter nach Musterurteilen und die können so oder so ausfallen.