Hi,
es gibt für Wohnraum Vorschriften, auch ALG-Empfängern wird ein Mindestwohnraum zugestanden,
Hundehütten und Zwinger müssen bestimmte Größen haben,
Käfige für Hühnerhaltung müssen Mindestgrößen haben,
für Fischhaltung ist mir nix bekannt.
Wobei jedoch ein Stör andere Verhältnisse braucht als ein
Moderlieschen.
Nach deinem Profilangaben sollte bei dir allerdings kein Fisch überleben.
Bei einer durchschnittlichen Tiefe von 9 cm ist das Gesamtvolumen grad egal.
oder stimmt da was nicht ?