moritze
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Hallo Ihr Teichgeschädigten, ich wollte auch einer von euch werden, meine Frage könnte ich ein Problem mit der Justitia bekommen aufgrund meiner Teichgröße (ca. 140m² inkl. Filterteich. oder Tiefe ca.1,6m). Wir leben im Land Brandenburg. Ich hab mal was von versiegelten flächen gehört und dazu soll ein Teich auch zählen? und wie sieht es mit einer Baugenehmigung-oder anzeige aus muss man sowas dem Amt melden? Wie sieht es bei euch aus habt ihr euren Teichbau irgendwie-oder wo angemeldet? Muss man aus Haftpflicht gründen so ein Teich oder Schwimmteich einzäunen?
Gruß Uwe

Gruß Uwe