Hallo Felix,
das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) stellt es den Ländern frei ob eine Grundwasserentnahme genehmigungspflichtig ist oder nicht. Das WHG als Bundesgesetz legt eine Wasserentnahme für den Haushalt als erlaubnisfreie Benutzung aus. Anmelden musst du eine Grundwasserentnahme immer (Meldepflicht), insofern wird dir das zuständige Amt für Umweltschutz auch die entsprechenden Auskünfte über Wasserschutzgebiete und Co. erteilen, die eine private Grundwasserentnahme verhindern würden. Wende ich als an das dafür zuständige Umweltamt. In Walldorf wäre das der Fachbereich 5 - Bauverwaltung, Bau- und Bodenrecht, Abteilung Umweltschutz, Frau Nicole Müller Tel. 06227-35-250.
MFG...Jürgen