Hallo,
Ich würde gerne folgende Aussage von Blumenelse hinterfragen ...
nicht irgendwie... wenn sich wirklich niemand findet (Aushang im Supermarkt, ebay-Kleinanzeigen etc.), dann bleibt nur das fachgerechte Töten durch eine dazu berechtigte Person mit entsprechnender Ausbildung, welche z.B. sein können: Tierarzt, Angler, Fischwirt, Teichwirt.
Wird hier zum Töten von gesunden Tieren aufgerufen, was , so denke ich, auch nicht legal ist ( Tierschutzgesetz ? ) ?
Darum geht mir aber hier nicht mal.
Mich würde echt interessieren in welchem Gesetz genau steht, dass ich meine Fische nicht selbst erlösen darf ,( z.b. wenn es denn mal keine Chance auf Heilung gibt. ).
Bitte mit genauer Angabe des Paragraphen.
In dem Fall sind tausende Aquarianer straffällig, die selbst unheilbare Fische erlösen, es gibt da ja etliche Methoden, die mehr oder weniger "fachgerecht" sind.
Ich weiss von dem Nackenschnitt, aber mach das mal bei einem Fisch in Neon-grösse.
Von den legalen Aspekten mal abgesehen, wird der Tierarzt sich einen Bauch lachen, wenn ich mit meinem Neonfisch komme, um den fachgerecht zu töten.
Kurz, mich würde echt die gesetzliche Basis für diese Aussage interessieren.