Fachgerechtes Töten von Fischen.

Garfield

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Hallo,

Ich würde gerne folgende Aussage von Blumenelse hinterfragen ...
nicht irgendwie... wenn sich wirklich niemand findet (Aushang im Supermarkt, ebay-Kleinanzeigen etc.), dann bleibt nur das fachgerechte Töten durch eine dazu berechtigte Person mit entsprechnender Ausbildung, welche z.B. sein können: Tierarzt, Angler, Fischwirt, Teichwirt.
Wird hier zum Töten von gesunden Tieren aufgerufen, was , so denke ich, auch nicht legal ist ( Tierschutzgesetz ? ) ?

Darum geht mir aber hier nicht mal.
Mich würde echt interessieren in welchem Gesetz genau steht, dass ich meine Fische nicht selbst erlösen darf ,( z.b. wenn es denn mal keine Chance auf Heilung gibt. ).
Bitte mit genauer Angabe des Paragraphen.
In dem Fall sind tausende Aquarianer straffällig, die selbst unheilbare Fische erlösen, es gibt da ja etliche Methoden, die mehr oder weniger "fachgerecht" sind.
Ich weiss von dem Nackenschnitt, aber mach das mal bei einem Fisch in Neon-grösse.
Von den legalen Aspekten mal abgesehen, wird der Tierarzt sich einen Bauch lachen, wenn ich mit meinem Neonfisch komme, um den fachgerecht zu töten.

Kurz, mich würde echt die gesetzliche Basis für diese Aussage interessieren.
 
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AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hallo, Garfield!

Ich finde Deinen Kommentar sehr überlegt und gut. Mutig, dass Du ihn in diesem Wortlaut geschrieben hast. :oki
Natürlich sollten ethische Gesichtspunkte in der Tierhaltung und damit auch -tötung eine Rolle spielen, aber juristisch ist ein Tier immer noch eine Sache und damit sollte in meinen Augen auch die Betrachtung einer sinnvollen Nutzen-/Kostenrechnung nicht außer acht gelassen werden.
Ich finde es beeindruckend mit welchem Engagement sich Fischbesitzer hier Rat holen, um ihren Fischen bei Krankheiten zu helfen. Salzbäder, Tropfen und Antibiotika werden verabreicht, um den lieben Fischis zu helfen. Hut ab. :oki
Letztendlich muss es aber doch jedem selbst überlassen bleiben, ob er für seinen "Fisch" einen Tierarzt für 100 € kommen lässt.
Kosten vs. Nutzen.
Machen sich die Leute, die fordern einen Fisch zum Tierarzt zum Einschläfern zu bringen eigentlich auch so viele Gedanken um ihre im Pflegeheim liegende Oma oder die alte, gehbehinderte Nachbarin, die ab und zu Hilfe bräuchte?:kopfkratz

Nix für ungut

Bambus Mami
 
AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Ein Blick ins Gesetz hilft:

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/

Allerdings kenne ich immerhin drei Tierärzte, die bei Fischen erst einmal fragen, warum man das nicht selbst machen kann.

Die Worte "Fisch + fachgerecht + töten" führen eingegeben in die Suchmaschine zu diversen Anglerforen.
 
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AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hi,

Ich finde Deinen Kommentar sehr überlegt und gut. Mutig, dass Du ihn in diesem Wortlaut geschrieben hast.
Danke....

Habe ein wenig im Gesetz rumgelesen.
Übers töten wird ja einiges geschrieben, wer darf, und wie , und solche Sachen.
Allerdings finde ich nichts über den Grund des Tötens.

Will sagen, es scheint mir, dass man einem Tier keine Schmerzen zufügen darf, man es aber ohne Angabe von Gründen töten darf ( weil es einfach stört z.b. ), wenn man es nur fachgerecht machen lässt.
Sollte das der Fall sein, finde ich das Gesetz ziemlich daneben.

Allerdings kenne ich immerhin drei Tierärzte, die bei Fischen erst einmal fragen, warum man das nicht selbst machen kann.
Also kennen nicht mal die Tierärzte das Gesetz, oder nehmen es nicht ernst.
 
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AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hallo Jeannot,

das Töten von Tieren ist in Abschn. 3 des Tierschutzgesetzes geregelt.

Der von Dir hinterfragte "Tötungsgrund" ist nicht geregelt und wohl eher ein ethisch-moralisches Problem des Einzelnen bleiben. Dieses Gesetz gut oder schlecht zu finden, bleibt Dir natürlich unbenommen.

Damit ist Deine ursprüngliche Motivation der Fragestellung auch hinfällig, gell.

Gruß
Christine
 
AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

§ 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.





theoretisch gut und schön, aber ich denke, das ist bei Fischen im heimischen Teich und Aquarium ne Grauzone.... ich habe sogar auf Anweisung meines Chefs mal ne Katze eingeschläfert, weil er bei nem Notfall auswärts war und die Katze schwerst verletzt ohne Anmeldung vor der Tür stand... in solchen Fällen, wenn der Transport mehr Stress und SChmerzen bringen würde als ne schnelle heimische Tötung denke ich nicht, dass es gegen das Gesetz verstösst....
 
AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hallo Susanne,

es geht aber nicht um das "Wo" sondern um das "Wer" und vor allem "Warum".
Ausgangspunkt war ja nicht das Einschläfern eines schwerverletzten, sondern das eigentlich grundlöse Töten überzähliger Tiere bzw. eine gesetzliche Regelung hierfür.
 
AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

DAS regelt das Gesetz ja EIGENTLICH eindeutig: es ist verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten.... also ist ,,zuviel" kein Grund...wobei das ,,vernünftig" immer Auslegungssache ist, bei der Hühnerzucht werden ja schon kurz nach dem SChlupf die männlichen Tiere ,,entsorgt" weshalb ich mir da auch die Frage nach der Vernunft stelle
 
AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hi Christine,

wenn in diesem Forum also die ethisch-moralischen Aspekte keine Rolle spielen, und man zum Töten von gesunden Tieren aufrufen darf, nicht aber dazu es selber zu tun, dann hast du Recht.
Komisch finde ich auch, dass man es hinnimmt, wenn Profis ihre Fische umbringen wie sie wollen ( sehr weit weg von fachgerecht ), bei Laien aber darauf besteht es fachgerecht von einem dieser Profis ( Teichwirt , Fischwirt oder wie die heissen ) machen zu lassen.
Aber, wie du sagst, es ist ein ethisch-moralisches Problem jedes Einzelnen.
Und natürlich : wo kein Kläger , da kein Richter.

Wenn also sogar Tierärzte einem raten, es selber zu tun, kann das was ich schrieb, ja so falsch nicht gewesen sein. Ich weiss allerdings nicht mehr so genau wie ich das formuliert habe.
Schade, dass man es nicht mehr nachlesen kann.

Vielleicht ist es nicht so rübergekommen:
Ich rufe nicht dazu auf, seine Fische ins Klo zu spühlen, sondern ich sehe nicht ein, warum man das fachgerecht ( soweit möglich ) nicht selber tun sollte.
Bei manchen Fischen ist es ausserdem nahezu unmöglich, es fachgerecht zu tun.
Versuch mal einen zappelnden Neon festzuhalten, ihn mit einem Schlag zu betäuben, und dann einen Herzstich zu machen. Auch Kopf abschneiden ist in so einem Fall sicher nicht einfach.

Gibts eine Liste irgendwo mit den vom Gesetz anerkannten fachgerechten Methoden zum Töten von Fischen ?


p.s.
Bin mal gespannt was diesmal wieder gelöscht wird.
 
AW: Fachgerechtes Töten von Fischen.

Hi,

DAS regelt das Gesetz ja EIGENTLICH eindeutig: es ist verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten...
Wo steht das, ich habe gerade das mit dem "vernünftigen Grund" nirgens gefunden.
 

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