CityCobra
Mitglied
- Dabei seit
- 10. Aug. 2008
- Beiträge
- 738
- Ort
- 46***
- Rufname
- Cobretti
- Teichtiefe (cm)
- 120
- Teichvol. (l)
- 15000
Servus!
Ist schon bekannt das nicht nur klassische Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt werden, sondern auch Arbeiten die bei der Gestaltung und Errichtung eines Garten anfallen?
Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH, Az VI R 61/10).
http://www.rechtslupe.de/steuerrech...eiten-im-garten-als-handwerkerleistung-336084
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24962
In meinem Fall wurde die Rechnung von der Neugestaltung unseres Gartens vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt.
Ich habe mich nun auf oben genanntes Urteil berufen, und Einspruch eingelegt.
Mal sehen ob es was bringt, zu verlieren habe ich ja nichts.
Mit sonnigen Grüßen,
Marc
Ist schon bekannt das nicht nur klassische Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt werden, sondern auch Arbeiten die bei der Gestaltung und Errichtung eines Garten anfallen?
Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH, Az VI R 61/10).
http://www.rechtslupe.de/steuerrech...eiten-im-garten-als-handwerkerleistung-336084
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24962
In meinem Fall wurde die Rechnung von der Neugestaltung unseres Gartens vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt.
Ich habe mich nun auf oben genanntes Urteil berufen, und Einspruch eingelegt.
Mal sehen ob es was bringt, zu verlieren habe ich ja nichts.
Mit sonnigen Grüßen,
Marc
Zuletzt bearbeitet: