karsten.
Mod-Team
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Joachim schrieb:Teichbeispiel: Ich mach die Garten/Teichelektrik selbst, und vermiete - mein Mieter wird nach einem Jahr durch nen Stromschlag (unterm Beet zu flach vergrabenes Kabel) geschwärzt und geschrumpft - glaube nicht, das ich da dann aus der Haftung bin. Denke ich ...
Mein Nachbar (Gartenteichfan) hat zu seinem Geburtstag eingeladen.
Es wurde natürlich auch ordentlich Alkohol konsumiert und am Abend wurde die Teichbeleuchtung im Teich eingeschaltet.
Nun muss ein Mitfeiernder wohl einem dringenden Bedürfnis nachgegangen sein. Leider aht er den Ausgang verpasst und wollte wohl in den Teich pi....... - dabei ist er ausgerutscht und mit dem Kopf gegen einen Unterwasserscheinwerfer geprallt. Der Besucher war bewustlos.
Da ich auch mal "musste", verliess ich das Gartenhaus in Richtung Wald und da fiel mir ein Schatten auf dem Teich auf.....
Der Kollege wurde an Land gezogen und wurde von mir reanimiert - jedoch erfolgte keine eigenständige Atmung mehr. Im Krankenhaus stellte sich heraus, dass der Gast mindestens 10 Minuten im Teich gelegen haben muss. Er hat bleibende Hirnschäden davongetragen.
So, jetzt zum eigentlichen Problem:
Mein Nachbar wurde verurteilt, da der Teich weder eine Sumpfzone, noch eine Flachwasserzone aufwies. Dies sei grob fahrlässig. Er muss dem Gast eine lebenslange Rente zahlen, der Teich war zu entfernen.
Der Verpächter wurde verurteilt, weil es sein Grundstück war und er als Vermieter eine gewisse "Sorgfaltspflicht" hätte.