Yvonne Mietze
Mitglied
AW: Gartenteich vermieten ?
Juhu,
also ich denke auch, dass der Mieter ja weiss, dass auf dem Grundstück ein Teich ist, und das er für Schäden selber haften muss. Hier dem Vermieter die "Schuld" anzuhängen halte ich für rechtlich gewagt.
Was die Pflege und Wartung der Anlage anbelangt, kann man einen Passus in den Mietvertrag nehmen, so wie die Gartennutzung, Gartenpflege bei "normalen" Vermietungen auch.
Immerhin darf ein Mieter ja auch nicht einfach Terassen erweitern oder Rasen dichtbetonieren oder so.
Inwieweit das jedoch richtig ausgeführt wird....
also die Qualitäten des Mieters....
*Schulterzuck*
Juhu,
also ich denke auch, dass der Mieter ja weiss, dass auf dem Grundstück ein Teich ist, und das er für Schäden selber haften muss. Hier dem Vermieter die "Schuld" anzuhängen halte ich für rechtlich gewagt.
Was die Pflege und Wartung der Anlage anbelangt, kann man einen Passus in den Mietvertrag nehmen, so wie die Gartennutzung, Gartenpflege bei "normalen" Vermietungen auch.
Immerhin darf ein Mieter ja auch nicht einfach Terassen erweitern oder Rasen dichtbetonieren oder so.
Inwieweit das jedoch richtig ausgeführt wird....
also die Qualitäten des Mieters....
*Schulterzuck*