Gartenteich vermieten ?

AW: Gartenteich vermieten ?

Juhu,

also ich denke auch, dass der Mieter ja weiss, dass auf dem Grundstück ein Teich ist, und das er für Schäden selber haften muss. Hier dem Vermieter die "Schuld" anzuhängen halte ich für rechtlich gewagt.

Was die Pflege und Wartung der Anlage anbelangt, kann man einen Passus in den Mietvertrag nehmen, so wie die Gartennutzung, Gartenpflege bei "normalen" Vermietungen auch.
Immerhin darf ein Mieter ja auch nicht einfach Terassen erweitern oder Rasen dichtbetonieren oder so.

Inwieweit das jedoch richtig ausgeführt wird....
also die Qualitäten des Mieters....
*Schulterzuck*
 
AW: Gartenteich vermieten ?

also doch ein Karesansui
und..

rein hypothetisch ! :lala:
 
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AW: Gartenteich vermieten ?

Also, wie sieht das aus, wenn ich den Teich Stückweise verpachte,
ich denke so an kleine Parzellen, etwa 1 qm groß, dann müssen alle
haften, dass wird doch billiger,oder ?

Gruß Armin
 

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