Hi PapaFuchs,
wie Rene schon schrieb steht der
gemeiner Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) seit 07.2019 auf der "EU-Liste der invasiven Arten" und unterliegt daher nicht nur einen totalen Verkaufsverbot im Handel sondern auch einen Haltungsverbot - heißt nur wer vor 2019 schon gemeine
Sonnenbarsche im Teich hatte darf diese damals schon vorhanden Tiere noch bis zum ableben behalten, aber nur dann, wenn auch sichergestellt ist da eine Vermehrung zu 100% (auch ungewollt im Teich) ausgeschlossen (wer die Vermehrung in Teichen nicht unterbinden kann ist per EU-Gesetz dazu verpflichtet sie alle zu töten). Weiterhin dürfen alle Arten die auf der "EU-Liste der invasiven Arten" stehen weder verschenkt/abgegeben noch in lebensfähigem Zustand transportiert werden um weitere Verschleppung zu unterbinden. Selbst die einzelnen EU-Staaten sind dazu verpflichtet gegen die Arten auf der Liste in ihrem Land massiv vorzugehen.
Deutschland hatte das Vorgehen gegen die gelisteten Arten wegen "kostet uns zu viel und macht zuviel Arbeit" 6 Jahre lang unterlassen und wurde letztes Jahr vor dem Gericht der EU zu einer Milliardenzahlung verdonnert
Verboten ist bisher aber nur der gemeiner Sonnenbarsch, andere winterfeste Sonnenbarsch-Arten sind noch !! erlaubt
PS: Sonnenbarsche - das sind übrigens keine
Barsche - sind keine besonders guten Fischnachwuchsbekämpfer. Der heimische
Flußbarsch ist da wesentlich effektiver da er auch schon was größere Jungfische frißt und auch im Winter Hunger hat. Der ist auch im Handel zu finden
MfG Frank