Das mit dem "Schnittverbot" scheint wirklich überall anders geregelt zu sein.
Gleich vorneweg, damit ihr uns nicht falsch versteht, wir sind durchaus auch der Meinung, das man jetzt, bis in den Herbst auf den Schnitt der Hecken verzichten sollte .... allerdings geregelt ist das in Rheinland-Pfalz anders:
Die Schonzeit für Hecken und Gebüsche geht vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres. Dies beinhaltet allerdings nur das Roden und den radikalen Rück- bzw. Abschnitt einer Hecke. Formschnitte sind über das gesamte Jahr zulässig und unterliegen keinerlei Beschränkungen, ausser dem Hinweis bei diesen Schnitten auf eventuelle Vogelbrutplätze Rücksicht zu nehmen und den Schnitt entsprechend vorsichtig auszuführen.
Stünde die Buchenhecke von Christine in Rheinland-Pfalz, dürfte sie, rein juristisch betrachtet, noch in Form gebracht werden ...