Hinweis Infos und Auswirkungen durch den "Upload-Filter", Artikel 11,12,13*

Der geplante "Uploadfilter", Artikel 13 ...

  • ... keine Ahnung ob mich das betrifft.

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View: https://www.youtube.com/watch?v=i-BLxJyOPzQ

Insbesondere ab 1:30 In einem Viedeo vom 19.02.2019 wohl bemerkt wo dann wiederum 24:00h später darüber abgestimmt wurde und vor allem zugestimmt wurde über Sachen die, die Damen und Herren (welche gewiss alle IT Rechtsexperten sind?) gewiss alle ganz schnell geprüft haben.....
Oder ab ca. 2:30 zum Thema ausnahmen ...
Aber schaut lieber selbst, will ja keine Stimmung machen oder Meinungen verfälchen und damit evtl. Fakenews schaffen :kaffee
 
Nur mal so als Frage an alle die sich auskennen mit dem ganzen rechts verdrehtem.

Angenommen der Joachim, der ja so schicke Traktoren in dem anderen Forum hat.
Der hat da evtl. auch einen eigenen Traktor, oder ich der ja so eine Pumpe am Teich hat.
Wir stellen da so Bilder von unseren "Besitztümern" ein, oder noch schlimmer ich stelle so ein Bild von einer Sache die ich auf einer Messe gesehen habe hier ein.
Darf ich das denn überhaupt nach den heutigen gesetzlichen Bestimmungen.
Seit ihr denn alle "Volljuristen" und wisst immer über alle gesetzlichen Bestimmungen bescheid?
Denn ihr wisst ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.:jaja
Und wie ist das denn jetzt wenn ich im Urlaub bin und da steht so eine Skulptur von irgend einem Künstler ....
Davon mache ich unbeabsichtigt ein Bild, weil diese Skulptur ja sich einfach in Bild drängelt wärend ich meine Kidis Fotografiere ....
Darf ich das dann hier hochladen?

Also meiner bescheidenen Meinung verstößt das Strafgesetzbuch schon mal gegen Paragraf 1 der Grundrechte, denn es ist viel zu kompliziert das irgend ein Mensch je alle diese Gesetze verstehen und vor allem anwenden kann. Das gleiche gilt auch fürs StGb usw..........
 
:like: ... der Wölken trifft es auf den Punkt.
Das ist keine Panik- oder Stimmungsmache, im Gegenteil, das ist die nötige sachliche Information.

zu Deinen Bildern, wie mir bekannt:
Von Dir persönlich erstellte Bilder kannst Du im Regelfall immer veröffentlichen, auch wenn darauf eine frei herumstehende Skulptur darauf verewigt ist. Auch wenn darauf Personen im öffentlichen Verkehrsraum zu erkennen sind ...
Deinen eigenen Traktor kannst Du in allen Posen ablichten und veröffentlichen.


Wobei, Du hast recht, ganz so einfach ist das Problem mit den Fotos zum Schluss dann doch wieder nicht:
Problematisch wird das bei Fotos aus einem Museum, wo Du bspw. für eine Fotografieerlaubnis bezahlen musst. Da sollte man sich das Kleingedruckte durchlesen.
Ebenso problematisch ist das bei Kinderbildern, welche in irgendeiner Weise in eine spezielle Richtung falsch ausgelegt werden könnten ...

Wie soll das alles jemals von einem Programm richtig erkannt und gefiltert werden?
Ich erinnere da nur an die Filterung des bekannten und betroffen machenden Bildes aus dem Vietnamkrieg wegen Nacktheit - wenn das schon nicht einmal Menschen machen können. Wie sieht es dann mit der Filterung solcher schrecklichen Fotos aus?

Und wie soll der Uploadfilter erkennen können, ob die Skulptur von Dir fotografiert wurde oder von einem anderen Fotograf und Du nur dessen Foto nutzt?
Siehe nächsten Punkt:

Ein weiteres Problem zum Artikel 11/13:
Es ist nicht einmal sichergestellt, dass solchen, speziell für Abmahnung erstellte Webseiten wie "M. Kochbuch" (absichtlich nicht verlinkt, um nicht deren Reichweite zu erhöhen) die Grundlage entzogen werden kann. Die Person dahinter verdient ihr Geld seit mehr als einem Jahrzehnt durch Abmahnungen. Siehe hier und auch - defekter Link entfernt - und auch an sehr vielen anderen Stellen.
Wer wird dann abgemahnt?
  • Nur der Uploader?
  • Oder der Einfachheit wegen gleich der Seitenbetreiber?
    (Auch wenn er nur 99,25 angemeldete User, 2573 monatliche Besuche hat, aber irgendwelche Mini-Werbeeinnahmen und seine Seite seit mehr als drei Jahren besteht.)

  • Und vielleicht auch gleich noch doppelt, weil er vielleicht nicht alle Anstrengungen unternommen hat um richtig zu filtern und keine persönliche Daten vom User vorweisen kann?
Usw.


Gruß Carsten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fakt wird sein, dass wir als Betreiber, sollte das Gesetz kommen, sämtliche Upload-Funktionen sperren werden. Damit wird es auch keine Galerie mehr geben. Zitate werden wir auf die maximal erlaubte Zeilenzahl beschränken. Es ist für uns schlicht nicht möglich jedes Bild auf Urheberrecht zu prüfen. Uploadfilter müssten individuell programmiert werden, was uns zu aufwendig ist. Das Forum ist nur unser Hobby.
 
Von Dir persönlich erstellte Bilder kannst Du im Regelfall immer veröffentlichen, auch wenn darauf eine frei herumstehende Skulptur darauf verewigt ist. Auch wenn darauf Personen im öffentlichen Verkehrsraum zu erkennen sind ...
Sicher? Wenn ich dir mit der Kamera auf den Pelz rücke und dich im öffentlichen Bereich ablichte, bin ich dern Auffassung, das ich solche Bilde eben NICHT veröffentlichen darf, da du ja keine Person öffentlichen Interesses bist. (Recht am eigen Bild) Und sollte ich ausversehen deine Kinder mit drauf haben wirds dann richtig heikel.

Das eigene Fahrzeug kann man privat so oft ablichten und veröffentlichen wie man mag - da stimme ich zu.
Wer wird dann abgemahnt?
  • Nur der Uploader?
  • Oder der Einfachheit wegen gleich der Seitenbetreiber?
Nach meinem Verständnis ist geplant den Seitenbetreiber zunächst in Haftung zu nehmen, es sei denn er weist nach alles erdenklich mögliche unternommen zu haben um die Störung zu vermeiden.


Alles so eine Gummi-Paragraphen-K...e hoch 3.
 
Bitte nicht immer alles sofort verquirlen und auf unmögliche Einzelfälle ummünzen, denn wer rennt mir schon hinterher? ...
Du schreibst:
Sicher? Wenn ich dir mit der Kamera auf den Pelz rücke und dich im öffentlichen Bereich ablichte, bin ich dern Auffassung, das ich solche Bilde eben NICHT veröffentlichen darf, da du ja keine Person öffentlichen Interesses bist.
Ich hatte aber (bewusst) geschrieben und markiere dazu jetzt auch ein wichtiges Wort in Fettschrift:
Von Dir persönlich erstellte Bilder kannst Du im Regelfall immer veröffentlichen, auch wenn eine frei herumstehende Skulptur darauf verewigt ist. Auch wenn darauf Personen im öffentlichen Verkehrsraum zu erkennen sind ...
Wenn Du also die Skulptur fotografierst und ich mit einem Bierkasten in der Hand daneben stehe, sozusagen als schmückendes Beiwerk, dann kann ich auf und nieder hüpfen - Du kannst das Bild hochladen.
Falls ich aber volltrunken neben der Skulptur in einer seltsamen Pose herumliegen würde, dann nicht.

Das alles ist u.a. hier beschrieben, ebenso mit kurzen Worten zu Paparazzi und Kinderfotos.
Natürlich ist auch dort nicht jeder Sonderfall beschrieben ...

Ansonsten siehe auch: Der "Hutbürger" - der hatte auch keine Ahnung von nichts und davon eine ganze Menge.


Zur Abmahnung:
Nach meinem Verständnis ist geplant den Seitenbetreiber zunächst in Haftung zu nehmen, es sei denn er weist nach alles erdenklich mögliche unternommen zu haben um die Störung zu vermeiden.
Ja, das ist auch mein momentanes Verständnis.
Und ich wählte bewusst diese beschi...e Kochbuchseite, da deren Geschäftsmodell wirklich nur auf ein hohes Ranking der unmarkierten Trivialbilder (Brötchen, Brezel, Gurke, Tomate, aber auch die fertigen Gerichte) ausgerichtet ist und mit "die Rezepte mit Fotos sind kostenlos" wirbt. (alter Beitrag, die Masche zieht er aber genau so heute noch durch. Natürlich mit den nötigen gesetzl. Anpassungen im Impressum seiner Seite ... Eine Bitte noch: Klickt nicht irgendwo seine Seite an, man sieht alles Nötige bezüglich der Vorgehensweise auch auf den Screenshots und Beiträgen auf anderen Seiten. Aufpassen: dieser Mensch steckt u.a. auch hinter: welt-rezepte und schiebt Dich von dort weiter auf seine Köderseite ...)
Grundsätzlich hat der Mann mit seinen Klagen leider recht, das ist unbestritten. Das perfide an der Masche ist die Köderei ahnungsloser/fauler Menschen mit solchen Trivialfotos eines Brötchens/Gurke/Bockwurst mit 80x80 Pixeln.

Jetzt zum angesprochenen Problem eines automatischen Uploadfilters:
Ich fotografiere jetzt ein unschuldiges Brötchen mit weißem Hintergrund. Zufällig hat es die gleiche Form und liegt fast genauso ähnlich herum wie das exklusive Supermodel-Brötchen des besagten Herrn K. Ich lade jetzt mein mühsam erstelltes hochwertiges Brötchenfoto im Wert von 326,75 € MFM irgendwo hoch, von mir aus auf Instagram o.ä.
Welcher Uploadfilter auf der Welt soll das jetzt genau erkennen können?
Mit welcher Erkennungsschärfe soll dieser eingestellt werden? Pixelgenau wäre super, geht aber logischerweise nicht ...

Oder aber auch solche Probleme, welche die Praxisuntauglichkeit von automatischen Filtern demonstrieren.
Siehe auch den Link diesbezüglicher Fehlfilterung weiter oben von mir.
Oder ...

Ich hoffe, dass der Artikel 13 der Richtlinie auf Grund der Proteste doch noch im Trilog gekippt werden kann und das laut Entscheidung des europäischen Gerichts im März letzten Jahres die EU-Verordnung 1049/2001 auch im Trilog eingehalten wird.
Das Papier kann noch vom Parlament gekippt werden.

Ansonsten kann man dann nur noch auf ein hoffentlich entsprechend angepasstes nationales Gesetz hoffen. - Was ja eigentlich auch im Koalitionsvertrag definiert wurde. Aber ich glaube, ich schweife gerade ab ...



Gruß Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du also die Skulptur fotografierst und ich mit einem Bierkasten in der Hand daneben stehe, sozusagen als schmückendes Beiwerk, dann kann ich auf und nieder hüpfen - Du kannst das Bild hochladen.
Falls ich aber volltrunken neben der Skulptur in einer seltsamen Pose herumliegen würde, dann nicht.
Da wüsste ich jetzt gerne, wo das im Gesetzestext wie beschrieben unterschieden wird. Mit ist bis dato nur die Unterscheidung nach Personen öffentlichen Interesses und eben die anderen wie du und ich bekannt.
Würde mich wirklich interessieren, da wir ja ständig das "Problem" haben das ob gewollt oder ungewollt Menschen durchs Bild latschen. ;)

Das alles ist u.a. hier
200.png
beschrieben, ebenso mit kurzen Worten zu Paparazzi und Kinderfotos.
Natürlich ist auch dort nicht jeder Sonderfall beschrieben ...
Ja, und dort ist soweit ich das nun gelesen habe, zwar das ablichten von Privatpersonen im öffentlichen Raum "in der Regel" erlaubt, unterliegt beim veröffentlichen solcher Fotos aber entscheidenden Einschränkungen die da ebenfalls aufgeführt werden. Und da liegt der Hase im Pfeffer - du kannst das Bild daheim deiner Familie zeigen oder ins Album packen. Aber wenn du das Foto öffentlich zugänglich machst, ist halt schnell Schluss mit alles erlaubt und darum geht es ja im Grunde hier. Ich sehe da nun keine Unterscheidung nach persönlichem Befinden (Bierkasten in der Hand oder angesoffen rum liegen :;) ).
Wenn ich hier falsch liege, wäre ich an belastbarem interessiert.

Zum Thema Abmahnung und den Rest danach gehe ich 100% konform mit deiner Sicht. :)
 
Wenn ich solche Tweets lese, wird mir ganz übel:
upload_2019-2-25_10-39-54.png 
Willkommen Fake-News ...

Wir wollen keinen Rechtsfreien Raum - wir wollen Rechtssicherheit! Was ist falsch daran, den Verursacher einer Urheberrechtsverletzung direkt zu belangen, statt uns als Plattformbetreiber?

Wird die Leinwand-Industrie verklagt, weil einer ein Gemälde kopiert?
Wird die Papier- und Drucker-Industrie verklagt, weil Werke kopiert wurden?

Original Tweet von Sven Schulze, nach anlaufen der Proteste gegen Artikel 13:
upload_2019-2-25_10-46-0.png 
Nur weil viele Nutzer auch Gmail Accounts haben, über welche ihm die Meinungen zum Artikel 13 kund getan wurden - neben ungleich mehr anderen Email-Providern wohl bemerkt. Schließt ein echter IT-Auskenner direkt darauf, dass die Proteste von Google-Bots geschrieben wurden...

Fassungslos. :(

... zumal: Es geht (ging?) mit Artikel 13 unterm Strich nur darum: Verlage vs. Google&co
Die Verlage wollen nicht das z.B. Google deren Inhalte (in Auszügen) anbietet und ohne Geld an die Verlage abzudrücken verbreitet und sicher auch Einnahmen damit generiert.

Nur was daraus gemacht wurde bisher - ist schlicht ein Witz, ein schlechter.

Wer nicht möchte, das Google Inhalte abgreift hat schon seit es Google gibt genügend technische Möglichkeiten dies effektiv zu verhindern. Das Problem ist aber die Marktmacht von Google und das auch die Verlage irgendwann mitbekommen haben, das sie ohne Google dann auch wieder nicht mehr bestehen können.
Artikel 13 solls nun richten und wird wenn er in aktueller Fassung kommt, wohl einen erheblichen Kollateralschaden anrichten.
 
Na ja, auch dazu findest man weiter unten auf der Seite bei "Keine Einwilligung erforderlich" im Absatz "Aber:privatsphäre" eine Art Erklärung/Hilfestellung mit einem Link auf §23 KunstUrhG.
Mit dem Bierkasten in der Hand war/ist nur der Versuch einer lustigen Umschreibung für zwei Fälle:
  1. Wenn Du die in einem öffentlichen Verkehrsraum stehende Skulptur fotografieren möchtest und ich (von mir aus mit dem Bierkasten in der Hand) daneben stehe:
    Wenn sich beim Hauptmotiv des veröffentlichten Bildes erkennbar um die Skulptur handelt, dann darfst Du dieses Foto gemäß dem §23 KunstUrhG Abs. 1.2 veröffentlichen. Dann bin ich nur ungewolltes Beiwerk Deines ansonsten schönen Fotos, Du darfst mich aber nicht aus der Anonymität herauslösen.
    Noch einfacher ist es, wenn Roland, Mitch und René noch neben mir und wir alle inmitten anderer Menschen stehen.
  2. Ganz anders sieht es aus, wenn ich volltrunken zwischen Skulptur und Bierkasten zusammengebrochen bin, irgendwie "lustig" herumliegen würde und Du mich erkennbar in dieser Stellung ablichtest.
    Gemäß §23 KunstUrhG Abs. 2 ist eine Veröffentlichung eines solchen Fotos nicht erlaubt. (Ich glaube noch nicht einmal das Faotografieren selbst.) Egal ob Du meinen Namen nennst oder nur eine 'annonyme Alk-Leiche' präsentierst.

Problematisches für den ersten Punkt ist es, wenn viele Gesichter wirklich zu erkennen sind.
Das ist aber auf der Seite auch beschrieben - siehe Umzüge etc. ...
Im Falle des Fotos der Skulptur, wenn die Absicht besteht dieses Foto zu veröffentlichen, dann muss der Fotograf das Motiv so wählen, dass die dabei abgelichteten Personen möglichst in der Menschenmenge annonym untergehen.

Ja, das ist ein Spagat.

Und nein, ich kann Dir keine Rechtssicherheit geben.
Dies ist nur mit der Zeit angelesenes Wissen, welches ich mit den Links garniert habe. (Wobei ich diese oder andere diesbezügliche Links auch früher schon besucht hatte.)
Und die daraus folgende Auslegung ergibt obige/Schlussfolgerungen, mit welchen man mit ziemlicher Sicherheit alle stürmischen Wogen umschiffen kann.

Ich dachte eher, dass Du mich auf eine andere Lücke im vorherigen Beitrag aufmerksam machen würdest, deshalb auch der Bierkasten in der Hand:
Falls ich bemerke, dass Du ein Foto gemacht hast oder dieses im Internet finde (und ich dort 'als ich' deutlich erkennbar bin, nicht in einer Menschenmasse untergehe). Wenn mir der Bierkasten in der Hand peinlich ist - dann könnte ich Dich höflich bitten, dieses Foto zu löschen ...
Eine Klage könnte ich bei einer Veröffentlichung vielleicht anstrengen, könnte aber höchstens die Entfernung des Fotos erreichen.
Falls ich dort allein herumstehen sollte, dann kannst Du mich auch fragen, ob ich Dir ein Bier abgeben kann. Äääh, ob ich kurz beiseite gehen kann. ;)


Deswegen hatte ich auch den 'Hutbürger' ins Spiel gebracht: Dieser Mensch hat sich durch sein Verhalten selbst zur Person des Zeitgeschehens gemacht und hat auf Hinweise des Teams, doch bitte aus dem Bild zu gehen, nicht reagiert.
Eine Veröffentlichung war daher rechtens.


Gruß Carsten
 
Artikel 13 solls nun richten und wird wenn er in aktueller Fassung kommt, wohl einen erheblichen Kollateralschaden anrichten.
Das was Du oben meinst, bezieht sich eher auf das Leistungsschutzrecht und das steht doch im Artikel 11 - und wird ebenso bemängelt.

Gruß Carsten
 
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