joachim2 möchte sich vorstellen

AW: joachim2 möchte sich vorstellen

Hi Joachim,

in manchen Beiträgen wird von einer Baugenehmigung gesprochen.....das bezieht sich allerdings, mehr auf den Chef des Hauses > also die Frau :oops:

Ich zum Beispiel, musste eine, in 2facher Ausführung einreichen und wurde sogar genehmigt :lol:cool:;)
 
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Danke für die prompte Info ,

hatte nämlich schon den Koffer für Alcatras gepackt . :schreck

Also Thorsten wenn nur diese Baugenehmigung gemeint war , die liegt vor .

Für den oberen Teich recht unproblematisch .

Für den zweiten unteren mit

Bestechung . :box:

Schönen Abend noch

Gruß joachim2
 
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Hallo...

bei uns ist es aber so, das du ab einer Teichgröße von 100 000 Litern eine

Baugenehmigung brauchst...

bis dahin ist es genehmigungsfrei, sofern kein Nachbar eine Eingabe auf der Gemeinde macht... dann mußt du alles hinterher genehmigen lassen... d.h. vom Statiker usw. prüfen lassen... :(

hab ich alles mitgemacht... leider ...:?
 
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Vor allem, wo kann man das Nachlesen, welche §§§ in welchem Gesetz?
Ich habe nichts gefunden in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt!!

Denn keine Vorschrift ohne gesetzliche Vorgabe!!

Gruß Armin
 
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Hallo zusammen...

am sichersten geht ihr, wenn ihr kurz auf eurem Bauamt anruft und dort nachfragt... es kommt glaube ich auch noch drauf an, ob es ein Schwimmteich oder Fischteich oder was auch immer wird... bei mir wollten sie dortmals genau wissen, wieso und warum es ein Fischteich wird... und der war dann letztendlich bis 100 Kubik frei...
 

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