Kindersicherheit am Gartenteich

....bleibt es letzten Endes jedem Teichbauer "freigestellt", was er unternehmen will....

damit meinte ich natürlich Sicherungsmaßnahmen ZUSÄTZLICH zu den möglicherweise bestehenden lokalen Vorschriften.

Beste Grüße! Berndt
 
Hallo,

:schreck da sind ja schon jede menge interessante Beiträge zusammengekommen. Vor allen Dingen sehr aussagekräftige!

@ Stefan

:oops: du musst entschuldigen, irgendwie habe ich ein paar Beiträge gestern wohl übersehen, darunter auch deinen.
Allerdings weiß ich jetzt wenigstens, das ich nicht weiter nach Gesetzen suchen muss.

Ach ja, schön das du mal wieder was von dir hören lassen hast, ist ja schon ein weilchen her. ;)

@ Armi

demnach müssten aber doch auch eigentlich die meisten Städte und Gemeinden ihre Teiche wieder zuschütten. oder???

@ Berndt

soweit ich weiß, müssen diese Dinge wie Feuerzeuge, Sägen und ähnliches, genau wie Medikamente, außer "Reichweite von Kindern" gelagert werden.
 
Hallo Frank,

ich denke du meinst mich.
Hast du schon mal gegen den Staat oder gegen ein Land oder gegen eine
Gemeinde geklagt, weil die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist?

Also, die müssen nichts, aber wir müssen alles!!!

Oder?

Gruß Armin
 
Hallo zusammen,

als wir unseren Teich bauten habe ich mir auch so meine Gedanken gemacht.
Zu der Zeit war auch noch ein recht unbelehrbares Kind (10Jahre alt)in der Nachbarschaft, welches sich trotz diverser Verbote, Erklärungen und Elektrozaun immer wieder auf die Pferdekoppel begab und um den Hengst herumsprang.
Sogar ein Kleinkind ( ca.3Jahre alt) schleppte sie durch den angeschalteten Elektrozaun bis zum Pferd. (Der Dicke ist sehr gutmüdig, aber was, wenn er sich z.B. erschreckt?)
Ich bin mehrfach fast ausgeflippt (wegen der Gefahr für das Mädel), Joachim und ich waren bei den Eltern usw.
Es hat nichts gebracht.

Später flogen Tomaten und Steine über den Zaun in den Teich!
Vor ca. drei Jahren zogen sie dann endlich hier weg und es kehrte Ruhe ein.
Bei manchen Kindern werdet Ihr mit Erklärungen usw. "auf Granit beißen"!
Unser jetziges Teichgrundstück ist 1,5m hoch eingzäunt und liegt verhältnismäßig abseits.
Wenn jemand wollte, könnte er hinein, da bin ich mir sicher!

Beim neuen Grundstück wird alles eingezäunt sein, bevor der Teich kommt.
Ich hatte auch überlegt um den Fisch-( Koi-)teich eine Hecke aus Rosen oder ähnlichem anzulegen.
Natürlich so hoch, dass kein Kleinkind da durch kommt. Aber auch zerkratzte Hände und zerrissene Kleidung werden nicht alle Kinder und "hilflose oder verwirrte Personen" abhalten.

Ist halt schwierig, wenn man ab und an Besuch bekommen, einen Teich haben und nicht dauernd mit Argusaugen über besagten Besuch wachen möchte!
 
@ Silke, Frank

Lest Ihr nicht ? Ich hatte extra - weil ich ja genau wusste, was für "interesante" Kommentare kommen würden - geschrieben, dass die Frage nach der öffentlichen Hand völlig uninteressant ist, weil es dort ein Haftungsprivileg gibt. Der Staat haftet gemeinhein nicht, wenn seine Diener Fehler machen.

@ Berndt

Die Frage müsste doch so allmählich beantwortet sein: Es gelten immer dieselben Grundsätze, wenn es um Gefahrenquellen geht: "Das Gesetz" erwähnt keine Gartenteiche, keine Äxte, keine Säuren... ! Eine Gefahrenquelle (übrigens: Ausnahmsweise ausdrücklich im Gesetz erwähnt) sind auch Haustiere. Da hat man unter keinem Aspekt die Chance, sich aus der Haftung zu stehlen. Seid also froh, dass Gartenteiche nicht ausdrücklich erwähnt sind...

@ all

Wer in einer ausgesprochen komplizierten Frage zu bequem ist, eine Seite Text DIN A4 durchzulesen, der wird auch keine Lösung finden. Die ewige Wiederholung der Frage bringt nicht weiter. Es soll nur niemand behaupten, dass es keine Antworten gibt. Das Thema ist längst ausgekaut: Man muss sich nur informieren wollen - und lesen !

Wer seine eigenen Kinder unter Kontrolle hat (was ich nicht glaube dass das gelingt) ist immer noch nicht aus der Haftung, was andere Kinder, Verwirrte und Hilflose betrifft. Ich fürchte allerdings, da kann man sich den Mund fusselig reden, zur Kenntnis nimmt das ohnehin niemand.

Beste Grüsse
Stefan
 
Hallo,

an alle schlimmen Schüler, die, so wie es Stefan ohnehin erwartet hat "Lest Ihr nicht ? Ich hatte extra - weil ich ja genau wusste, was für "interesante" Kommentare kommen würden" nicht sorgfältig gelesen haben eine kurze Zusammenfassung:

"Es gibt zu jeder Lösung ein Problem"

Dem schließe ich mich an.

@Stefan
Bitte sei nicht beleidigt, ich für meinen Teil lerne aus 65,34% deiner "Ausführungen", 13,45% sind Haarspaltereien und 20,21% passen wegen ihrer extremen Verkomplizierung nicht in mein einfaches Leben.

Alles klar?

Liebe Grüße!

Berndt - ein Prozent lasse ich für einen eventuellen Vorwurf "Du kapierst halt nur nicht, was Stefan schreibt" übrig :)

Übrigens: Mein Teich ist derzeit irrsinnig eisig. Muß ich streuen?


:lol
 
Hallo zusammen,

könnten wir bitte beim eigentlichen (interessanten) Thema bleiben!?

@Stefan

Ich denke schon, dass die meisten es gelesen haben... aber manchmal reicht lesen nicht.. man muss es auch begreifen können!
Viele Gartenteichbesitzer hätten sicherlich lieber eindeutige Vorschriften nach dem Motto: An der Grundstücksgrenze Zaunhöhe mind. 1,8m, Tor immer verschlossen, mind. 1m breite „Schlammzone“ usw.
M.M.n. sind unsere Gesetze diesbezüglich (zu Recht?) nicht detailliert ausgeführt, sondern lassen genügend Spielraum für Interpretationen. (wahrscheinlich hätte das BGB dann aber nicht „nur“ 730 Seiten)

Für meine Haustiere (bei Katzen und Kleintieren bin ich mir nicht sicher) kann ich Tierhalter-Haftpflichtversicherungen abschließen die, wenn ich mich ordnungsgemäß verhalten habe, bei einem Schadensfall einspringen.
Als Gartenteichbesitzer habe ich diese Möglichkeit meines Wissens nach aber nicht.
Auch stellt sich da eben wieder die Frage: Wie verhalte ich mich wirklich 100% ordnungsgemäß? (muss ich eine Mauer um jede Pferdekoppel/um jedes Teichgrundstück bauen??)

Und bei größeren Anlagen?
Lassen wir mal die Städte und Gemeinden außen vor. Aber was ist mit Fischweihern und Biotopen die nicht der öffentlichen Hand, sondern Firmen wie z.B. dem Flughafen (Ausgleichsflächen für die Bodenversiegelung) oder einer Fischereiwirtschaft gehören?
Ich kenne einige Beispiele die noch nie einen Zaun gesehen haben. Trotzdem herrscht dort ständiger Publikumsverkehr.
An einigen davon geht sogar eine Straße vorbei- ein Autofahrer könnte z.B. bei Glatteis von der Straße abkommen und in so einen Weiher rutschen... was dann?
Haben diese Firmen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung die dann einspringt, oder wie läuft das da?

Versteh mich bitte nicht falsch! Ich möchte es verstehen!
Wie sichere ich meinen Teich/Teiche auf meinem Grundstück, für den Fall es passiert ein Unglück, richtig ab, damit ich anschließend keinen Ärger bekommen kann?
Geht das überhaupt?
Ich kann mich noch an die Rechtssprechung erinnern, in der nachweislich unschuldige Autofahrer von der gegnerischen Versicherung eine Teilschuld (20%?) an Unfällen bekamen, weil sie ja wissentlich am Risiko Straßenverkehr teilgenommen haben. (Ich weiß, ich habe jetzt nicht den richtigen Wortlaut erwischt und vergleiche evtl. Äpfel mit Birnen.)
Gilt es dann auch für Teichbauer, weil sie das Risiko des Wassers ja kennen müssen?
Weil sie wissen müssten, dass man solche „Mördergruben“ gar nicht erst anlegt? (ich rede jetzt (auch) von Teichen ohne steil abfallende Ufer und dergleichen)


Aus meiner Sicht bleiben da leider Fragen offen. :?
 
@ Annett und Berndt

einfach mal nur Danke

Mehr möchte ich eigentlich nicht sagen, da ich ja wohl nur "interessante" Kommentare abgebe.
 
Dann will ich auch mal etwas zu dem Thema schreiben. Es kommt in den Foren alle Jahre wieder diese Diskussion auf.

Die Haftungsfrage wurde aus meiner Sicht durch Stefan hinreichend dargelegt. Dem ist nichts mehr hinzu zufügen.

Es steht daher nur noch die Frage im Raum, ob ich mich gegen etwaige Schäden versichern kann.

Diese Frage ist einfach und schnell zu beantworten: Ja!!

Ein solches Risiko (Gartenteich etc.) ist grundsätzlich über eine Haftpflichtversicherung versicherbar. Solange ich in einem Einfamilienhaus lebe bzw. dieses mein Eigen nenne, besteht Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung. Sollte ich Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sein, benötige ich eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung für dieses Gebäude.

Man sollte hier zusehen, dass man eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbart hat, bei 5.000.000,00 € sollte sie auf jeden Fall liegen.

Sofern ich ein Einfamilienhaus vermiete, benötige ich ebenfalls eine Haus- und Grundstückhaftpflichtversicherung.

Ein kleiner Tipp noch..... sofern ich ein Haus vermiete und mein Mieter einen Teich anlegt, bin ich im Außenverhältnis, also im Verhältnis zur geschädigten Person, ebenfalls zum Schadenersatz verpflichtet. Im Innenverhältnis kann ich zwar meinen Mieter in Regreß nehmen, muß aber hoffen, dass er ausreichend versichert ist.

Moralisch wird man also immer verantwortlich sein, wenn etwas passiert, finanziell kann ich mich aber recht einfach absichern.
 

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