AW: Kontrolle von Bau- und Fällgenehmigungen
Hallo zusammen,
ich will das Thema nicht so einfach stehen lassen (ala, das paßt schon)
Eine nichtgenehmigte Fällung kann bis zu 50.000,00 Euro kosten.
Von daher wirklich auf dem Amt nachfragen und auch nicht auf die Aussagen von Nachbarn und Zeitungsartikeln verlassen.
Bei uns hat es im Amtsblatt eine Bekanntmachung zu den Fällgenehmigungen gegeben, der Journalist hat diese nicht verstanden oder richtig gelesen und hat geschrieben "Nadelbäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden". Das hat mir meine Nachbarin erzählt. Sie hatte es wieder von einem Nachbar und ich habe es nachgelesen.
Auf Nachfrage beim Amt wurde mir gesagt, das das Unsinn ist und man selbstverständlich eine Fällgenehmigung braucht. Auch im Amtsblatt stand was anderes...
Heißt bei uns im Ort glauben alle zu wissen, das man Nadelbäume ohne Genehmigung schlagen darf...
Es kann hier und da locker gehandhabt werden, aber in Zeiten leerer Kassen könnte man sich die Bilder auch mal genauer ansehen...
Mops weiß es ja aus erster Hand, alle 4 Jahre wird geflogen, also kommt der Bußgeldbescheid dann 4-8 Jahre nach dem man den Baum umgelegt hat.
Ich will sagen, fragt lieber nach, bevor Ihr die Säge rausholt, egal was der Nachbar meint zu wissen.
Grüße
Thomas