Dies ist eine mobile optimierte Seitenansicht, die schneller lädt. Wenn Du die normale Ansicht laden möchtest, klicke auf diesen Text.

Vorstellung Meine 1.100 Wp Balkon-PVs

Meine Teich-, Garten-, PV-Anlagen-Vorstellung ...
PV-Leistung in kWp
1,1
Module + Leistung in W
Longi 1x365 und 2x365
Wechselrichter
2x Hoymiles HM700
Ausrichtung
individuell (auf Paletten mit Rollen), 30° Neigung fix
Batterietyp + kWh
-
Das glaube ich mal nicht und ich hoffe mal du hast kein Leistungswasser genommen sondern destilliertes Wasser !
 
Also es wird empfohlen, mit kalkarmen Wasser am Ende die Flächen abzuduschen, ansonsten die Reinigung mit normalen Wasser, möglichst keinen aggressiven Reinigungsmitteln und einem sanften Schwamm. Im übrigen gibt es da klare Messungen und zwar nicht von Solar-Reinigungsfirmen, sondern von unabhängigen Portalen/Fachzeitschriften. Ich denke es kommt stark auf den Standort an, auf die Bedingungen usw. Bei mir sind teilweise auch größere Vogelkotflecke darauf, das reinigt sich mit dem Regen auch nicht von selbst. Bei Balkonsolar kommt man normalerweise gut an die Fläche, kann diese also ohne Aufwand bei Bedarf reinigen.
 
Da kann ich mit meinem Zisternen (Regenwasser ja nicht viel falsch machen.
 
Hallo zusammen,

hat jemand genauere Infos bzgl. der Duldung von rückwärts laufenden Stromzählern bei Betrieb von PV-Inselanlagen?
Eine entsprechende Verordnung sollte nach Aussage eines Mitarbeiters beim Landratsamt schon Ende Mai kommen, ich kann dazu aber nichts finden

Grüße
Pflanzi
 
bei Betrieb von PV-Inselanlagen?
Moin,

wenn du eine Inselanlage betreibst, hast du keine Verbindung zum Netz.

Betreibst du ein Balkonkraftwerk, muß du dieses bei deinem Netzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur anmelden.
Dein Netzbetreiber wird dir dann einen Zähler mit Rücklaufsperre einbauen.
 
Und bis der neue Zähler nicht eingebaut ist, zurücklehnen und Tee trinken und dich über ein wenig Stromersparnis freuen
 
Und bis der neue Zähler nicht eingebaut ist, zurücklehnen und Tee trinken und dich über ein wenig Stromersparnis freuen
Nein!
Das neue Gesetz ist noch nicht gültig, gegenwärtig gilt noch (Zitat):

Bitte beachten Sie, dass eine Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage erst erfolgen darf, wenn eine passende Messeinrichtung zur Erfassung der überschüssig eingespeisten Energiemengen eingebaut wurde.

Oder hier im Originalzusammenhang von meinem Netzbetreiber, nach der Anmeldung meines Balkonkraftwerks:



Gruß Peter
 

Benutzer, die dieses Thema gerade betrachten

Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…