Teichgitter?

AW: Teichgitter?

Christine voll zustimm :oki
 
AW: Teichgitter?

Hallo Christine,

Du kannst Dir das ja gerne kaufen.
ich habe doch an keiner Stelle erwähnt mir so etwas kaufen zu wollen. Ferner hab ich mein Grundstück mit Zaun, Hecke und Tor gesichert, und Kinder gibt es in der Familie keine mehr.
Ich habe doch nur dieses mitgeteilt:
dieses hier, hab ich heute in einer Zeitschrift gefunden.
Soll auch eine Kindersicherung für den Teich sein
mehr doch nicht.

Ferner würde ich nie über einen Artikel urteilen wollen, den ich weder besitze noch kenne, schlimmer noch, ihn dann auch noch schlecht zu reden. Warum soll dieses Gerät, dass sogar eine Zertifizierung haben soll, am Teich nicht als zusätzlicher Schutz wirken?
Vergleichbar wird doch im Indischen Ozean ähnliches (natürlich mit anderer Technik) verbaut, um vor dem nächsten Tsunami frühzeitig zu warnen.
 
AW: Teichgitter?

Hallo Lothar,

schön, dass Du etwas gelesen hast und den Tipp weitergibst. Aber Du wirst mir schon gestatten müssen, dass ich, nachdem ich mir die Seiten zu diesem Gerät angesehen habe, eine Meinung zu diesem Gerät bilde und diese auch äussere. Völlig überflüssig sind Deine Links auf Berichte über ertrunkene Kinder - dass der Teich zu sichern ist,l darüber sind wir uns doch alle einig. Warum nimmst Du das so persönlich - hast Du das Teil erfunden?

Und hast Du Dir die von Dir erwähnte Zertifizerung angeschaut? Ein französische Norm zum Einsatz von Alarmgeräten im Pool-Bereich - auf den Teich bezogen völlig irrelevant.

Im Übrigen finde ich den Vergleich mit dem Tsunami-Warnsystem schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Dieses System ist ein ausgeklügeltes Frühwarnsystem, das ständig überwacht wird - und der Reaktionszeitraum ist wesentlich länger. Ein Kind ist in ein paar Minuten ertrunken - bevor jemand - wenn denn überhaupt jemand in der Nähe ist - das Gepiepse gehört hat, kann es schon zu spät sein. Was bringt es mir dann?

Ein vernünftiger Zaun um den Teich bringt mich gar nicht erst in diese Lage.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Teichgitter?

zumal die wenigsten augebildete Rettungssanitäter oder Rettungsschwimmer sind und
"wenn das Kind in den Teich gefallen ist".......
vor lauter Panaik und Adrenalin gar nicht wissen was sie tun

das Motto kann doch nur vermeiden heißen !

oder ?
 
AW: Teichgitter?

Die absolut beste Kindersicherung ist, ihnen schwimmen zu lernen.

Die 2.-beste Lösung:
Kinder die noch nicht schwimmen können, bekommen einen Höllenrespekt vor dem Wasser,
wenn sie mal reingefallen sind - ein Lerneffekt:
"Ah, dass der Papa nicht untergeht, heisst noch lange nicht, dass ich auch nicht untergehe!"
(Währenddessen immer schön ein Auge auf den Zwerg - vielleicht ein wenig radikal, aber es hilft sicher!)

Kinder vor ALLEM, was potentiell gefährlich ist, wegzusperren
und ihnen eine ABSOLUT sichere Umwelt vorzugaukeln ("Ich kann alles essen, ich kann überall hin, ..."),
birgt die enorme Gefahr, dass das erste "Sicheheitsleck" zum schweren Unfall führen kann.
Beispiel:
Meine Verwandten haben von mir verlangt,
ich möge zum Schutz meiner Tochter ALLE bösen " Giftpflanzen" aus meinem Naturgarten entfernen:
Die 5 m- Eibe muss unbedingt weg - die roten Scheinbeeren sind viele zu verlockend für Kinder!
An die schönen Maiglöckchen in Omas Garten haben sie aber nicht gedacht,
dabei sind deren Beeren im Gegensatz zu denen der Eibe hochgiftig!
Die Kleine hat eben gelernt, dass man NICHT alles essen kann, was man in der Natur findet
und genauso, dass man im Teich schnell mehr trinkt, als man Durst hat.

Dass von Gesetzes wegen ein 2m-Zaun erforderlich ist, kann ich mir nicht vorstellen:
Wir haben hier nicht die Donau, den Bodensee oder sonstige Tümpel umzäunt
und wenn man auf einer Brücke über das Geländer klettert, das laut Bauordnung 1 m hoch sein muss,
kann man nach Herzenslust ins Wasser oder den Tod hupfen.

Was mir aber aufgefallen ist, ist dass sich Besucher der Gefahr für ihre Sprösslinge nicht bewusst sind
oder meinen, der Teichbesitzer müsste die beaufsichtigen um deren Untergehen zu verhindern.
Da muss man halt klärend einschreiten!
 
AW: Teichgitter?

Hallo Peter.

Ich stimme Dir in fast allen Punkten zu, jedoch da
Dass von Gesetzes wegen ein 2m-Zaun erforderlich ist, kann ich mir nicht vorstellen:
Wir haben hier nicht die Donau, den Bodensee oder sonstige Tümpel umzäunt
und wenn man auf einer Brücke über das Geländer klettert, das laut Bauordnung 1 m hoch sein muss,
kann man nach Herzenslust ins Wasser oder den Tod hupfen.
vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
Wir Teichbesitzer sind haftbar, genauso, wie wir als Hausbesitzer für den nicht geräumten Gehweg haften... die Gemeinde kann ein Schild "eingeschränkter/kein Winterdienst" aufstellen und ist damit aus dem Schneider.
Öffentliche Gewässer wie Dorfteiche, Auen, Seen usw. sind etwas völlig anderes, als ein privater Teich!

Natürlich ist KEIN 2m hoher Zaun vorgeschrieben. So einfach hat es uns der Gesetzgeber nicht gemacht..
https://www.hobby-gartenteich.de/forum/showthread.php?p=25204
Einfach mal lesen, was StefanS dazu geschrieben hat. Er ist/war Rechtsanwalt und dürfte sich dementsprechend gut auskennen.
 
AW: Teichgitter?

Hi Annett!
Sehr interessanter Beitrag von StefanS und auch sehr ernüchternd!
(Wird in Österreich grudsätzlich nicht anders aussehen - schön teichfeidlich!)

Fazit:
Zaun ums Grundstück,
Tor immer schön zumachen (Ui - hab noch gar keins!)
und sollte man morgens wirklich einmal einen unwillkommenenen Gast leise dümpelnd vorfinden,
muss der eben bis zur nächsten Dunkelperiode weiterschwimmen (ggf. gegen unbeabsichtigtes absinken sichern),
bis man ihm unbeobachtet zum nächsten ausreichend tiefen öffentlichen Gewässer weiterhelfen kann,
wo er seine Badeleidenschaft weiterhin ausleben (<=unglücklicher Ausdruck) kann.
DORT darf der ja nach Herzenslust ersoffen sein,
ohne dass jemand schuld ist,
nur er selbst.
 
AW: Teichgitter?

Servus Peter

und sollte man morgens wirklich einmal einen unwillkommenenen Gast leise dümpelnd vorfinden,
muss der eben bis zur nächsten Dunkelperiode weiterschwimmen (ggf. gegen unbeabsichtigtes absinken sichern),
bis man ihm unbeobachtet zum nächsten ausreichend tiefen öffentlichen Gewässer weiterhelfen kann,
wo er seine Badeleidenschaft weiterhin ausleben (<=unglücklicher Ausdruck) kann.
DORT darf der ja nach Herzenslust ersoffen sein,
ohne dass jemand schuld ist,
nur er selbst.
So auf die leichte Schulter würde ich das nicht nehmen ....

Ihr fahrt auf Urlaub ..... es sieht wer nach dem rechten, füttert die Katze, gießt die Blumen und den Garten ..... vielleicht macht es Opa und Oma oder die Nachbarn .....

Jetzt stell Dir dein obiges Szenario vor ..... wer soll "das" den an einen öffentlichen Ort bewegen .....

Wie ich bei Dir auf Besuch war .... beim nach Hause fahren haben Kinder in der Straße gespielt ... ok. sie wissen sie dürfen ein fremdes Grundstück nicht betreten .....
Der Ball rollt in Euren Garten ... sie holen Ihn und bemerken, es schimpft niemend, weil keiner zu Hause ... sie entdecken den Teich ..... jö, schau eine Libelle, ein Frosch, ein Fisch .... eins fällt in den Teich und kann net schwimmen ....

Das Leid der Angehörigen und auch deine eigenen Vorwürfe zerfressen Dich .... hätte ich doch das Tor endlich fertig gemacht.

Peter ich will dich nicht anmachen .... aber leichtsinnig finde ich das schon ...
Da nützt es nichts, daß Hausfriedensbruch begangen wurde .... du vielleicht im Recht bist ... aber deine "Seele" wird dich ein Lebenlang immer daran erinnern ....
 
AW: Teichgitter?

Nein, nein, ich hab natürlich weder Lust eine Wasserleiche über die Schulter zu werfen,
noch mir ewig Vorwürfe zu machen - der Beitrag hat mich schon aufgerüttelt,
das Tor steht am Plan!

Schräg ist nur, dass man, bei mir ersaufend, mich vor den Richter schickt,
während man, 300 m weiter abtretend, selbst schuld ist.
Nehm ich kopfschüttelnd zur Kenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Teichgitter?

Ja, Peter, so ist es leider mit einem eigenen Grundstück ....

Da ist man für alles selbst veranwortlich .... aber das haben wir uns selbst gewählt/auf erlegt ...

Aber glaube mir ... wenn einmal am öffentlichen Weg dort wer ertrinken sollte, wirst sehen, so schnell hast dort ein Gitter/Absperrung ...

[OT]Ist zwar ein bisserl anders:
Kannst Dich auf den Donauturm ohne Überkletterschutz auf der Aussichtsplattform erinnern .... dann hat einmal wer den Freitod gewählt .... seit dem hast die häßlichen Stäbe immer vor den Augen ....[/OT]
 

Benutzer, die dieses Thema gerade betrachten

Zurück
Oben Unten