Bei uns ist das so geregelt:
Wer einen Garten hat, kann eine zweite Wasseruhr beantragen, die
ausschließlich nur für den Wasserbedarf im Garten, einschließlich
Pool,Teich und dergleichen, genutzt werden darf.
Diese Wasseruhr muss bei dem zuständigen Wasserversorgungunternehmen
schriftlich beantragt werden.
Dann wird für diese entnommene Wassermenge k e i n e Abwassergebühr
entrichtet.
Gruß Armin
Ein starkes Stück mit der Grundwasserabgabe!Aber ich fürchte da kommt
noch mehr auf uns Häuslebesitzer zu!!!!Die Kassen sind leer!