Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
soo. mal ne ganz blöde Frage zum Aal... MUSS der wandern? Heisst, hat er Probleme damit, wenn man ihn im Teich hält?? sonst wäre doch ein Aal ne ganz gute Alternative um Jungfische zu reduzieren???
erst am wochenende beim angeln einen mit 60cm erwischt.
ob "geschützt" oder nicht hängt i.d.R. von örtlichen Angelverein oder Bundesland ab.
Schonmaß is dabei z.B. bei uns 50cm.
Wenn ich die Gegebenheiten bei uns so anschau haben die keine Möglichkeit ins Meer zu kommen... Ist ein alter Kanal. Denke die werden eingesetzt.
Am besten erwischt man die mit einen sog. "Wurmknoten". D.h. mehrere Würmer (müssen nicht die rießigen Tauwürmer aus n Angelladen sein) auf nen Harken. 4-5 Stück oder so. Hier z.B. als Bündeltechnik bezeichnet.
Tauwürmer muss man nicht im Angelladen kaufen. Nachts mit einer Taschenlampe über eine gemähte Wiese gehen (aber sehr leise), sollte auch zum Erfolg führen.
Viele Grüße
Norbert
Eigentlich war der Teich als Badeteich vorgesehen und nur weil sich ein einziger Fisch vom Vorbesitzer nicht fangen lies, haben wir ein paar Kois dazu gesetzt, damit er Gesellschaft hat.
Ich wollte da schon ganz gern im Sommer mal reingehen. Wir haben das auch schon einmal probiert und die Kois sind schon sehr neugierig, so dass sie nach anfänglichem zögern dann kommen. Aber mit so einem Aal im Teich... na ich weiß nicht, mein Ding ist das nicht.
@hagalaz: -ich weiß nicht woher du dein Halbwissen hast, aber der Aal ist in Deutschland definitiv nicht geschützt! Er darf auch ganz offiziell befischt und in begrenzten Mengen aus den Gewässern zum Verzehr oder Vermarktung entnommen werden. Es wäre nicht die dümmste Idee, den europäischen Aal ganzjährig zu schützen und ein generelles Fangverbot zu erlassen-zumindest für eine gewisse Zeit, bis sich der Bestand erholt hat. Aber bisher gibt es solche Regelungen definitiv nicht.
Der Aal hat, genauso wie der Lachs, einen Wandertrieb! Wurde er allerdings in einen Teich ohne Zu- oder Abfluss gesetzt, kann er natürlich nicht abwandern. Und der Aal legt auch keine langen Wege ausserhalb des Wassers zurück-das ist ein Märchen! Für den Aal ist das aber kein Problem-wenn er nicht abwandern kann, verbringt er sein ganzes Leben in diesem Gewässer.
@frido: bevor du mir Halbwissen unterstellst solltest du deine eigenen Aussagen überprüfen! DU schreibst das er offiziell befischt werden darf ja das stimmt aber heißt, dass das er nicht geschützt ist - Nein heißt es nicht den im nächstes Satz schießt du dir selber ins Bein in dem du schreibst es wäre sicherlich richtig ihn ganzjährig zu schützen und das stimmt auch aber da er bei uns eben nur zu bestimmten Zeit und ab einer bestimmten größe befischt werden darf steht er sehr wohl unter SCHUTZ! Soweit kommts noch das ich mir meinen Beruf erklären lassen muss
...was willst du jetzt??? Jede Edelfischart (selbst der banale Spiegelkarpfen) hat in Deutschland Mindestmaße, Fangmengenbegrenzungen und Schonzeiten. Das heißt doch noch lange nicht, das diese Fischart geschützt ist... Geschützt war lange Zeit der Lachs, das Bachneunauge und einige andere Fischarten. Für die bestand dann auch ein ganzjähriges Fangverbot unabhängig von der Größe. Beim Aal war das nie der Fall!
Und wieso ich mir ins Bein schieße, wenn ich sage das ich auch der Meinung bin, das der Aal geschützt gehört, verschließt sich mir ebenfalls-das ist meine Meinung, hat aber mit der bestehenden Gesetzeslage überhaupt nix zu tun. In den meisten Bundesländern hat der Aal noch nicht mal eine zeitlich begrenzte Schonzeit-im Gegensatz zu Karpfen, Hecht, Zander und vielen anderen Edelfischen. Also erzähl nicht so einen Unsinn!
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach einem Login angemeldet zu halten, wenn du registriert bist.
Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.