Annett
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Hallo zusammen.
Ihr habt es vielleicht selbst schon gelesen/gehört.
Vor einigen Jahren ertranken 3 Kinder in einem Dorfteich.
Aus den Nachrichten hatte ich es damals mitbekommen, bin aber davon ausgegangen, dass das kein rechtliches Nachspiel hat, weil es sich ja um einen Teich der Gemeinde handelte. Im Gegensatz zu uns Privatpersonen müssen hier i.d.R. keine Zäune gezogen oder Netze gespannt werden.
Wie man unten lesen kann, kommt es nun aber auf die Beschaffenheit des Ufers an.
Wir haben in den Ortschaften der Umgebung jeweils mindestens einen Teich, oft sogar 3 und mehr. Die meisten haben mindestens ein Ufer mit Mauer, also senkrecht abfallend, plus evtl ein Geländer darauf, durch das man selbst als Erwachsener bequem klettern kann.
Ich bin gespannt, ob das Urteil rechtskräftig wird und welche Konsequenzen das für Gewässer im öffentlichen Raum haben wird.
Hoffentlich nicht die schlimmste=verrohren und/oder zu kippen.
www.upday.com
Ihr habt es vielleicht selbst schon gelesen/gehört.
Vor einigen Jahren ertranken 3 Kinder in einem Dorfteich.
Aus den Nachrichten hatte ich es damals mitbekommen, bin aber davon ausgegangen, dass das kein rechtliches Nachspiel hat, weil es sich ja um einen Teich der Gemeinde handelte. Im Gegensatz zu uns Privatpersonen müssen hier i.d.R. keine Zäune gezogen oder Netze gespannt werden.
Wie man unten lesen kann, kommt es nun aber auf die Beschaffenheit des Ufers an.
Wir haben in den Ortschaften der Umgebung jeweils mindestens einen Teich, oft sogar 3 und mehr. Die meisten haben mindestens ein Ufer mit Mauer, also senkrecht abfallend, plus evtl ein Geländer darauf, durch das man selbst als Erwachsener bequem klettern kann.
Ich bin gespannt, ob das Urteil rechtskräftig wird und welche Konsequenzen das für Gewässer im öffentlichen Raum haben wird.
Hoffentlich nicht die schlimmste=verrohren und/oder zu kippen.

Kinder ertrunken: Ex-Bürgermeister verurteilt
Vor sechs Jahren sind drei Kinder im Alter von fünf, acht und neun Jahren in einem Dorfteich im hessischen Neukirchen ertunken. Der damalige Bürgermeister wurde 2020 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und ging in Berufung. Jetzt hat das Landgericht Marburg das Urteil bestätigt.