Baugenemigung Gartenteich

AW: Baugenemigung Gartenteich

Hi Besuan

Wie kann denn das sein, das ein Verein der nur 1/3 der gesamten Pächtergemeinschaft zählt, die Belange aller Pächter mehr oder weniger bestimmen kann?!:schreck Hier würde ich aber mal bei Gelegenheit heftig Ordnung schaffen. Das ist ja wohl der Hammer. Womöglich alles noch Reigschmeckte und verwandt und verschwägert miteinander. Und der Bruder vom Schwager sitzt womöglich noch im Bürgermeisteramt.TzTz.

Gruß
Werner
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Hi Werner
Doch das gibt es Und der Bürgermeister findet das in Ordnung so Wir wollten mal schon vor längerer Zeit mit dem BM sprechen aber für uns Pächter hat er keine Zeit nur für den Vorstand Wir sollten unsere Probleme sogar mit dem Vorstand besprechen und er würde mit dem Vorstand eine Lösung finden
Dieser Verein besteht eigendlich nur aus einer Person ( dem Vorstand übrigens eine Frau) die anderen sind nur Mitläufer die bei Pächterwechsel in den Verein eingetreten sind

Viele Grüsse Susanne
 
AW: Baugenemigung Gartenteich

Moin,

wenn ich dass alles richtig verstanden habe, bestand die Gartenkolonie schon bevor es einen Verein gab. Durch das Zusammentun zu einem gleichen Zweck oder Interesse (Pflege der einzelnen Gärten in einer Kolonie) ist automatisch eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach BGB, entstanden, auch ohne schriftlichen Gründungsvertrag, nur durch das handeln. Haftende Gesellschafter sind die Gartenbesitzer. Wenn die Mehrheit keinen Verein will, weil er gegen die gemeinsamen Interessen verstößt, verbietet diesen doch in einer Mitgliederversammlung, dann muss der Verein aufgelöst werden.
Solche Spitzfindigkeiten kennt der BM sicherlich nicht aber das Das BGB gibt manchmal verschlungene Möglichkeiten - eine gescheiten Rechtsverdreher als Beistand einschalten und ab dafür ;).

Gruß
Norbert
 

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