Hallo,
die europäische Süsswassergarnele ist bei uns hier in Deutschland nicht heimisch.
Gleiches gilt übrigens auch für den Galizierkrebs.
@ Luis: Hast ja selber nen link reingestellt, ...neobiota...
Ich hatte die Gesetze hier vor ein paar Jahren schon gepostet.
Die Gesetze sind eindeutig, da gibt es keinen Spielraum und keine Unterscheidung zwischen Red Fire und was auch sonst.
@ Totto: Das ist keine Weisheit, das ist Gesetz, ...weiteres liegt in eurer Verantwortung.
... und diese Tiere unterliegen den Fischereigesetzen.
Aquariumhaltung ja, Haltung im Aussenbereich nein.
Dachte das Thema wäre hier im Forum längst gegessen.
Nebenbei mal, wir haben so tolle einheimische Tiere, die erlaubt sind und es sich lohnt im Teich zu halten.
Desweiteren wandern in optimal strukturierte Teiche in entsprechender Lage auch ausreichend faszinierende Tiere zu.
Warum immer mit den Exoten rumspielen?
Egal, müsst ihr wissen, ich hatte nur auf die Gesetzeslage aufmerksam gemacht.
edit:
hab hier noch nen Auszug aus dem bayr. Fischereigesetz.
AVFiG (Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes in Bayern)
§9 Abs.3 Satz 1
17.1
Edelkrebs,. Astacus astacus
17.2 Steinkrebs, Austropotamobius torrentium
§25 Abs.2 Satz 2
Zehnfußkrebse der in §9 Abs.3 Satz 1 nicht genannten Arten
dürfen lebend nur unter Beifügung des schriftlichen Hinweises
„Das Aussetzen in Gewässern jeder Art ist verboten!“
in den Verkehr gebracht werden.
§31 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 101 Nr.4 des Fischereigesetzes für Bayern
kann mit Geldbuße belegt werden, wer
entgegen §25 Abs.2 Satz 2 Zehnfußkrebse ohne Beifügung
des schriftlichen Hinweises lebend in den Verkehr bringt.
Weiterhin gilt:
§19 Abs.7 Satz 2
Das Aussetzen von Zehnfußkrebsen der in § 9 Abs. 3 Satz 1 nicht genannten Arten ist vorbehaltlich des Abs. 5 Satz 2 in Gewässern jeder Art verboten.
§31 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 101 Nr.4 des Fischereigesetzes für Bayern
kann mit Geldbuße belegt werden, wer
entgegen §19 Abs.7 Satz 2 Zehnfußkrebse der in §9 Abs.3 Satz 1 nicht genannten Arten aussetzt.
Fischereigesetze sind Ländersache. Was jedoch diese Thematik angeht gibt es da kaum Unterschiede.