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katastrophe

hallo teichfreunde!
nach rücksprache mit einem hydrolabor scheint die ursache nun klar. ca 30m entfernt und etwa 3m höher befindet sich ein großer misthaufen,aus dem durch den wolkenbruch ammonium unter der scheune hindurch auf unser tiefer gelegenes grundstück und in den weiher gespült wurde. das war für fische und kröten sofort tödlich. ich kann meinen befreundeten nachbarn nicht zwingen, misthaufen samt pferdestall woanders zu plazieren. also bleibt als konsequenz nur, in zukunft auf den einsatz von fischen zu verzichten.schade!!!
ich danke euch allen für die anteilnahme.
trullox
 
Gibt es keine Möglichkeit, daß Du einen Graben, Kanal oder sonstiges in Zusammenarbeit mit Deinem befreundeten Nachbarn baust, der verhindert, daß Wasser von seinem Grundstück auf Deines fließt bzw. halt nicht in Teichnähe fließt. 30 Meter Entfernung bieten da doch u.U. Möglichkeiten?
 
Nochmal hallo,

 
hallo susanne! trage mich sowieso mit dem gedanken woanders hinzuziehen und vielleicht einen neuen teich besser anzulegen.

hallo lars! gesetze sind eine sache,das zusammenleben im dorf eine andere.die familie meines nachbarn wohnt da schon ein paar hundert jahre und betreibt landwirtschaft. wir dagegen sind nach 25 jahren immer noch "zugroaste" auf gepachtetem land,und die fische sind "nur" ein hobby.-die wasserwerte hab ich erst einen tag nachdem ich die toten fische gesehen habe,gemessen.da hatte es jedoch schon 4 oder 5 tage geregnet.die fische sind aber schon bei der ersten einleitung von ammonium gestorben.daß nitrat- und nitritwerte bei 0 lagen ist laut dr.e. normal,weil NO sofort wieder abgebaut wird. nur habens die fische halt nicht überlebt.
herzlichen gruß
trullox
 
hallo ole!
das ist eine superidee und verhältnimäßig leicht zu realisieren.danke.
trullox
 
Hallo zusammen,

ich komme nur noch einmal darauf zurück, damit hier kein falscher Eindruck stehen bleibt:

Was Trullox schreibt, ist schon richtig: Es gibt gute Gründe, sein Recht nicht mit brachialen Mitteln durchzusetzen, vor allem dann nicht, wenn es nicht gerade um weltbewegende Dinge geht.

Aber: Die Einleitung schädlicher Substanzen auf das Nachbargrundstück ist rechtswidrig und ist zu unterlassen. Punkt. Dabei spielt der Umstand, dass der Urheber der Emissionen schon lange vor dem Geschädigten vor Ort gewesen ist, keine Rolle (wen es wirklich interessiert: Googlet mal nach dem "Schweinemästereifall" - da ging es darum, dass ein Wohngebiet in Jahren an eine Schweinemästerei heranwuchs, von der natürlich Geruchsbelästigungen ausgingen). Das ist insoweit eindeutig und muss auch so festgehalten werden. (Bedeutet ganz nebenbei auch, dass ein Teichbesitzer Vorsorge treffen muss, dass sein überlaufender Teich nicht das Nachbargrundstück überflutet...)

Ein Kompromiss könnte ja dahin gehen, dass man zwar selbst die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen die Emissionen des Nachbars durchführt (hier also: Den Teich höher legt), dieser aber wenigstens die Kosten trägt oder sich daran beteiligt. So ganz rechtsfrei wird es ja auch auf dem Land nicht zugehen.

Beste Grüsse
Stefan
 

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