[B]EU Richtlinie 67/548/EC[/B] schrieb:N; R 50/53
Diese Klassifizierungskategorie bedeutet:
N = "Umweltgefährlich"
R 50/53 = "Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben"
Es ist hervorzuheben, dass ausgiebige Untersuchungen über mögliche Wirkungen auf die Gesundheit des Mensch durchgeführt wurden und dass keines der Untersuchungsergebnisse Anlass zu einer Einstufung als "gesundheitsschädlich für Menschen" gab.
Hallo,
Ist es sinnvoll mal ein paar Unterwasserpflanzen zu entfernen? Ich habe den Eindruck, dass auch sie ordentlich für Nährstoffe sorgen?
LG Beate