Michael der 2.
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Hallo Zusammen
Ich hatte von euch schon so viel Hilfe, dass ich mich hilfesuchend an euch wenden möchte. Hier sind so viele Bauer, Bastler und Arbeiter, dass ich hoffe hier eine Antwort zu finden.
Ich habe von der unteren Bauaufsichtsbehörde und Kommune nur unsichere Antworten bekommen: "müsste, sollte, könnte..."
Es geht darum, dass unser neuer Nachbar eine 4xGarage auf die Grenze bauen möchte, über die gängigen Maximalmaße hinaus, sodass er unsere Unterschrift benötigt. Er hat es sehr eilig aus diversen Gründen (zu lange Geschichte)
Wir "erwarten" den neuen Nachbarn schon lange, denn wir planen ebenfalls ein Bauprojekt. Wir möchten eine Stützwand an die selbe Grenze errichten und diese wegen Hanglage aufschütten. Entweder im Rahmen der Rechte oder eben mit seinem Einverständnis auch etwas darüber hinaus.
Um Sicher zu gehen, wegen Statik oder zukünftigem Abriss der Garage, würde ich gerne nicht direkt an seine Garage anschütten (Vorschlag von unserem Bauunternehmen), sondern selbst die Mauer weiter führen, als wäre keine Garage da.
Da es sich aber um einen Hang handelt und offenporigen Steinen, ist mit Niederschlag und Wasser, also feuchtem Erdreich zu rechnen.
Wie ist nun die Sachlage, muss die Garage zusätzlich Abgedichtet werden oder reicht der gewöhnliche Außenputz?
Muss er das Übernehmen, er weiß schon lange Bescheid über unser Vorhaben, oder wir (wurden davon überrascht)?
Kann man das irgendwo extra regeln lassen (Bauantrag seinerseits/unsererseits)?
Er winkte ab und meinte: "Da wird doch nix nass"
Ich möchte aber eine bestehende Grauzone auf jeden Fall vermeiden. Ich will später nicht meine Mauer freilegen, abreißen und für eventuelle Schäden aufkommen müssen, weil er das jetzt so einfach schnell über die Bühne bringen will.
Haftungsbedingt sagte mir mein Architekt, müsse er das selbst übernehmen. Dieser Macht aber nur große Bauprojekte mit Firmen und kann mir auch nichts sicheres sagen. Ich hätte halt gerne was niedergeschriebenes, das mich absichert und ich auch ggf. meinem Nachbarn vorlegen kann.
Bundesland Saarland. In Nachbarschaftsrecht und LBO hab ich nichts gefunden, muss aber gestehen, ich bin nicht geübt mit deuten solcher Paragraphensprache. Da fand ich nur Niederschlagswasser darf nicht verstärkt, umgeleitet werden - §38-§40
https://gaius.legal/nachbarrecht/nachbarrechtsgesetze/nachbarrechtsgesetz-saarland/
Ich hoffe es ist jemand hier, der mir helfen kann.....
Grüße, Michael
Ich hatte von euch schon so viel Hilfe, dass ich mich hilfesuchend an euch wenden möchte. Hier sind so viele Bauer, Bastler und Arbeiter, dass ich hoffe hier eine Antwort zu finden.
Ich habe von der unteren Bauaufsichtsbehörde und Kommune nur unsichere Antworten bekommen: "müsste, sollte, könnte..."
Es geht darum, dass unser neuer Nachbar eine 4xGarage auf die Grenze bauen möchte, über die gängigen Maximalmaße hinaus, sodass er unsere Unterschrift benötigt. Er hat es sehr eilig aus diversen Gründen (zu lange Geschichte)
Wir "erwarten" den neuen Nachbarn schon lange, denn wir planen ebenfalls ein Bauprojekt. Wir möchten eine Stützwand an die selbe Grenze errichten und diese wegen Hanglage aufschütten. Entweder im Rahmen der Rechte oder eben mit seinem Einverständnis auch etwas darüber hinaus.
Um Sicher zu gehen, wegen Statik oder zukünftigem Abriss der Garage, würde ich gerne nicht direkt an seine Garage anschütten (Vorschlag von unserem Bauunternehmen), sondern selbst die Mauer weiter führen, als wäre keine Garage da.
Da es sich aber um einen Hang handelt und offenporigen Steinen, ist mit Niederschlag und Wasser, also feuchtem Erdreich zu rechnen.
Wie ist nun die Sachlage, muss die Garage zusätzlich Abgedichtet werden oder reicht der gewöhnliche Außenputz?
Muss er das Übernehmen, er weiß schon lange Bescheid über unser Vorhaben, oder wir (wurden davon überrascht)?
Kann man das irgendwo extra regeln lassen (Bauantrag seinerseits/unsererseits)?
Er winkte ab und meinte: "Da wird doch nix nass"
Ich möchte aber eine bestehende Grauzone auf jeden Fall vermeiden. Ich will später nicht meine Mauer freilegen, abreißen und für eventuelle Schäden aufkommen müssen, weil er das jetzt so einfach schnell über die Bühne bringen will.
Haftungsbedingt sagte mir mein Architekt, müsse er das selbst übernehmen. Dieser Macht aber nur große Bauprojekte mit Firmen und kann mir auch nichts sicheres sagen. Ich hätte halt gerne was niedergeschriebenes, das mich absichert und ich auch ggf. meinem Nachbarn vorlegen kann.
Bundesland Saarland. In Nachbarschaftsrecht und LBO hab ich nichts gefunden, muss aber gestehen, ich bin nicht geübt mit deuten solcher Paragraphensprache. Da fand ich nur Niederschlagswasser darf nicht verstärkt, umgeleitet werden - §38-§40
https://gaius.legal/nachbarrecht/nachbarrechtsgesetze/nachbarrechtsgesetz-saarland/
Ich hoffe es ist jemand hier, der mir helfen kann.....
Grüße, Michael