naturteichfan
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Habe vor drei Jahren einen Bauantrag gestellt mit der Beschreibung die Baugrube mit Folie auszubilden.
Der Antrag lief durch die Instanzen des Bauamtes, der Naturschutzbehörde sowie der unteren Wasserschutzbehörde.
Gemäß Antrag wurde Bescheid erteilt und Zustimmung für die Erstellung des beantragten Teiches.
In der Terminologie des weiteren Schriftverkehrs zwischen den Ämtern und auch von unserer Seite findet sich von Beginn, (also Antragsstellung) bis zum Ende (Bescheid), der Begriff: "naturnah"
Was für uns als Bauherren eigentlich unstreitig war, weil es ein naturnaher Teich werden sollte, führte heute zu Unstimmigkeiten während eines Ortstermins.
Eigentlich ging es nur noch um die Absteckung der Uferaußenzonen, weil in einigen Tagen die Erdaushubarbeiten beginnen sollen.
Da meinte die Mitarbeiterin der Naturschutzbehörde nun, Folienteich könnte nicht naturnah sein weil es eine Bodenversiegelung wäre. Von einem Folienteich sei auch nie die Rede gewesen.
Die anderslautende Baubeschreibung die sie in Ihren Unterlagen hatte änderten ihre Meinung nicht.
Da ein Folienteich nicht naturnah ist und auch nicht sein könnte, dürfte ergo auch kein Folienteich gebaut werden. Der Bescheid wäre ungültig. Die Zustimmung erfolgte bestenfalls in Unkenntnis über die zu verwendenden Materialien und außerdem sei im Bescheid ja kein
naturnaher Folienteich bezeichnet sondern lediglich ein naturnaher Teich. (Wasihrer Meinung nach Folie ausschließt)
Zum Schluß wollte sie den Begriff des "naturnahen Teiches" noch soweit abändern, als ja eigentlich nur die Genehmigung für einen "Naturteich" erteilt worden wäre.
"Naturteich" ist aber als Begriff zu keinem Zeitpunkt aktenkundig.
Ratschläge ??????
Der Antrag lief durch die Instanzen des Bauamtes, der Naturschutzbehörde sowie der unteren Wasserschutzbehörde.
Gemäß Antrag wurde Bescheid erteilt und Zustimmung für die Erstellung des beantragten Teiches.
In der Terminologie des weiteren Schriftverkehrs zwischen den Ämtern und auch von unserer Seite findet sich von Beginn, (also Antragsstellung) bis zum Ende (Bescheid), der Begriff: "naturnah"
Was für uns als Bauherren eigentlich unstreitig war, weil es ein naturnaher Teich werden sollte, führte heute zu Unstimmigkeiten während eines Ortstermins.
Eigentlich ging es nur noch um die Absteckung der Uferaußenzonen, weil in einigen Tagen die Erdaushubarbeiten beginnen sollen.
Da meinte die Mitarbeiterin der Naturschutzbehörde nun, Folienteich könnte nicht naturnah sein weil es eine Bodenversiegelung wäre. Von einem Folienteich sei auch nie die Rede gewesen.
Die anderslautende Baubeschreibung die sie in Ihren Unterlagen hatte änderten ihre Meinung nicht.
Da ein Folienteich nicht naturnah ist und auch nicht sein könnte, dürfte ergo auch kein Folienteich gebaut werden. Der Bescheid wäre ungültig. Die Zustimmung erfolgte bestenfalls in Unkenntnis über die zu verwendenden Materialien und außerdem sei im Bescheid ja kein
naturnaher Folienteich bezeichnet sondern lediglich ein naturnaher Teich. (Wasihrer Meinung nach Folie ausschließt)
Zum Schluß wollte sie den Begriff des "naturnahen Teiches" noch soweit abändern, als ja eigentlich nur die Genehmigung für einen "Naturteich" erteilt worden wäre.
"Naturteich" ist aber als Begriff zu keinem Zeitpunkt aktenkundig.
Ratschläge ??????