Japanischer Fächerahorn

das kommt immer aufs jeweilige Bundesland an
Hallo,

das ist richtig, aber große Unterschiede gibt es da in den BL kaum, denn am Anfang sind die Bäumchen ja noch alle schön klein, aber dann, :wut5
wenn sie größer sind geht das gejammere dann los. Ich sprech da aus Erfahrung, in unserer Nachbarschaft läuft gerade so eine Aktion, wo der
Besitzer schon zum 3. mal den Gärtner kommen lassen mußte um seine zu nahe an die Grenze gesetzten Stäucher und Bäume zurück zu schneiden.
 
Hi Lollo,

die Verjährungsfrist liegt jedenfalls bei 5 Jahren:like:. Hat ein Nachbar ein Bäumchen, selbst wenn es anfangs noch winzig war und zu nahe an seiner Grenze saß nach der Pflanzung 5 Jahre oder mehr stillschweigend geduldet hat er keine Rechte mehr mehr ein entfernen zu verlangen

hier sind die vorgeschriebenen Abstände für große Bäume übrigens nur 2m:D, Kleinbäume/Großsträucher - wie die vorgeschlagene Ulme mit ihren 6m Höhe/Breite - 1m, Zierträucher (ganz egal wie hoch/breit die mal werden:rolleyes:) gar nur 0,5m

MfG Frank
 
Hallo
Denke schon es wird ein Ahorn . Wann kauf ich den am besten , bzw, wann Pflanz ich den am Besten .
Im www steht ja ganzjährig , kann mir aber nicht Vorstellen das Januar / Februar eine gute Zeit wäre zum einpflanzen .
 
Hi Michael,

Containerpflanzen kann man schon ganzjährig setzen solange jedenfalls der Boden frostfrei ist, In deiner "warmen" Ecke also kein Problem

MfG Frank
 
Hi Michael,

Containerpflanzen kann man schon ganzjährig setzen solange jedenfalls der Boden frostfrei ist, In deiner "warmen" Ecke also kein Problem

MfG Frank
Halo
Aktuell -4Grad und Heute nacht solles noch bis -7Grad runter gehn . Denke mal Februar/März wäre die bessere Zeit zu neu Pflanzen .
 
die Verjährungsfrist liegt jedenfalls bei 5 Jahren
Moin Frank,

richtig, bei uns sogar bei 6 Jahren.

hat er keine Rechte mehr mehr ein entfernen zu verlangen
richtig, dafür aber das jährliche Beschneiden der überhängenden Äste, und das kann bei großen Bäumen dem Besitzer recht teuer kommen.

hier sind die vorgeschriebenen Abstände für große Bäume übrigens nur 2m
auch in Hessen gilt bei stark wachsenden Bäumen die Mindestabstandgröße von 4 m, weil dieses einheitlich schon im BGB § 903 bis 924 verankert ist.
[DLMURL="https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/nachbarrecht.pdf"]siehe hier[/DLMURL]

Zierträucher (ganz egal wie hoch/breit die mal werden) gar nur 0,5m
0,5 m ist hier der Mindestabstand, und der darf die 3 fache Höhe nicht überschreiten, und rüberwachsen darf dann sowieso nichts.

Bei den heutigen Grundstücksgrößen sollte sich jeder vorher im klaren sein, was er mit welchem Abstand zur Grundstücksgrenze setzt,
um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei den heutigen Grundstücksgrößen sollte sich jeder vorher im klaren sein, was er mit welchem Abstand zur Grundstücksgrenze setzt,
um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.

ja, das mit kleinen Grundstücken kenn ich:nolike. Unseres ist mit nur 2400qm2 auch eines der kleinen im Dorf:rolleyes:

MfG Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
:wunder Das hört sich nach Potenzial zur Teichvergrößerung an. Muss ja bei dem (kleinen) Grundstück nicht so groß ausfallen.
 

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