Billige Teichrandgestaltung

AW: Billige Teichrandgestaltung

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Was die Schwellen betrifft:
Bei der Eisenbahn liegen die zu Millionen rum;
wenn man da schön alte bekommt, dann sind die SEHR sauber und nicht sichtbar imprägniert:
Die sind schon aufgrund ihres Materiales langlebig - Mahagoni!
(Jetzt bin ich auch noch ein Tropenholz-Umweltsünder!)
Dieses außerst zweckmäßige Material UNTER der Folie zur Teichrandbefestigung zu nehmen,
ist nicht nur mehr als bewährt, sondern hält auch ewig, weil´s im Knochentrockenen liegt.

Was soll daran schlecht sein
?

Hinweise zur Gesetzeslage in Deutschland !
:cool:

Verwendungsbeschränkungen von Holzschwellen

Holzschwellen sind durch die Imprägniermittel und durch Rückstände aus dem Bahnbetrieb eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt. Sie müssen daher als gefährlicher Sondermüll betrachtet und entsprechend entsorgt werden. Seit 1991 unterliegen sie entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Verwendungsbeschränkungen. Mit der Festlegung dieser Beschränkungen wurde unter anderem auch die bis dahin häufige Verwendung preisgünstig erworbener gebrauchter Holzschwellen im gewerblichen Landschaftsbau und durch Privatpersonen (etwa in Schrebergärten) unterbunden, wo Schwellen als Stützmauern, freistehende Sichtschutzwände, Sitzgelegenheiten und ähnliches verwendet wurden.
Imprägniermittel
selbst mit Karbolineum getränkte Schwellen verrotten nach mehr als 30-40 Jahren

Es gibt keinen wirksamen Ersatz für Carbolineum. Das Imprägniermittel Carbolineum und die durch Verdampfung daraus entstehenden gasförmigen Kohlenwasserstoffe sind ebenso wie Kupfer-Chrom-Arsenverbindungen gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe, und unterliegen in Deutschland Verwendungsbeschränkungen, die bis 2002 in der Teerölverordnung, und seit 2002 in der Chemikalien-Verbotsverordnung festgelegt sind. Diese Beschränkungen gelten auch für die mit diesen Stoffen imprägnierten Holzschwellen.

Die Beschränkungen für carbolineumimprägnierte Holzschwellen sind im §1 und im Abschnitt 17 des Anhangs der Chemikalien-Verbotsverordnung ((ChemVerbotsV) festgelegt. Zum Beispiel dürfen solche Schwellen nicht in Innenräumen, in Gärten, in der Landwirtschaft oder an Orten, an denen häufiger Hautkontakt mit dem imprägnierten Holz stattfinden kann, verwendet werden. Dasselbe gilt für Möbel, Spielzeug, auf Spielplätzen oder an Orten, an denen die Schwellen mit Nahrungsmitteln, Nutztieren oder Nutzpflanzen in Berührung kommen.

Für mit Kupfer-Chrom-Arsen imprägnierte Holzschwellen sind Verwendungsbeschränkungen im Abschnitt 10 des Anhangs der Chemikalien-Verbotsverordnung festgelegt. Diese verbieten unter anderem eine Verwendung in Wohngebäuden, in Meeresgewässern, in der Landwirtschaft sowie an Orten, an denen die Gefahr häufigen Hautkontakts oder des Kontakts mit Lebensmitteln besteht.
Rückstände aus dem Bahnbetrieb

Gebrauchte Schwellen aller Art sind zusätzlich mit gefährlichen Rückständen wie Altöl (aus Radlagern, Spurkranzschmieranlagen und sonstigen geschmierten Teilen von Schienenfahrzeugen), mit an der öligen Oberfläche locker gebundenem Staub aus teilweise asbesthaltigem Bremsabrieb, mit Ruß aus Abgasen sowie durch die bei der Unkrautbekämpfung in den Gleisbereich eingebrachten Pflanzenschutzmittel belastet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnschwelle
http://www.umweltlexikon-online.de/RUBwerkstoffmaterialsubstanz/Teeroelverordnung.php

Im Bereich des Chemikalienrechts ist zu unterscheiden, wann das Inverkehrbringen und die Verwendung erfolgt ist.
Vor Oktober 1991 war das Inverkehrbringen und die Verwendung nicht verboten; demzufolge lag auch kein Verstoß gegen chemikalienrechtliche Vorschriften vor. Eine Anordnung, gestützt auf das ChemG kann also nicht erlassen werden. Hier muss ggfs. eine andere Rechtsgrundlage her z.B. Immissionsschutzrecht, allgemeiner Gesundheitsschutz, Boden- oder Gewässerschutz (so ist z.B. der Stoff Benzo(a)pyren als ein erheblicher Bestandteil der in den Teerölen enthaltenden PAK stark wassergefährdend).

Nach Oktober 1991 war das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bahnschwellen im privaten Bereich generell verboten; d.h. es besteht seitdem potentiell die Möglichkeit einer Anordnung nach § 23 ChemG. Hiernach kann die zuständige Behörde im Einzelfall Anordnungen treffen, die zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Gesetz oder gegen die nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen notwendig sind.
Zuständig für den Erlass dieser Anordnungen sind - auch im privaten Bereich - die Gewerbeaufsichtsämter.
Nun muss man fairerweise ergänzen, dass es einige Gerichtsurteile gibt, die einer solchen Anordnung Schranken setzen. Diese Gerichtsurteile besagen im Tenor folgendes: Sollen verbotswidrig verwendete/in den Verkehr gebrachte Bahnschwellen beseitigt werden, muss von ihnen im jeweiligen Einzelfall eine konkrete Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt ausgehen.

Neben der Prüfung, ob eine Anordnung nach § 23 ChemG erlassen wird, besteht daneben natürlich immer die Möglichkeit, den Verstoß gegen das Inverkehrbringungsverbot bzw. das Verwendungsverbot als Ordnungswidrigkeit resp. als Straftat zu verfolgen bzw. anzuzeigen.
http://www.wer-weiss-was.de/theme54/article2017629.html
Grundsätzlich wurden die Verwendungsmöglichkeiten von Bahnschwellen seit 1986 in der Gefahrstoff- und seit 1993 ergänzend hierzu in der Chemikalienverbotsverordnung geregelt. Durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Chemikalienverbotsverordnung (vom 13.08. 2002) wurde Abschnitt 17 (Teeröle) neu gefasst. Parallel hierzu wurde am 15.08.2002 die Altholzverordnung verabschiedet und rechtskräftig. Für die Verwendungsmöglichkeit von Bahnschwellen ergaben sich hieraus die folgenden Rahmenbedienungen:

* Bahnschwellen die vor 01.04.1992 verbaut wurden, haben Bestandsschutz, dürfen aber nicht weiter- oder wiedergenutzt werden.
* Ab 01.04.1992 durften keine Bahnschwellen mehr an und durch Private abgegeben und verwendet werden.
* Im gewerblichen Bereich konnten Bahnschwellen eingeschränkt verwendet werden, insofern von Ihnen keine Gefahr ausging.
* Bahnschwellen die vor dem 01.09.2002 rechtmäßig bei Gewerbebetrieben verwendet wurden, können in der Regel belassen werden, wenn sie so eingebaut sind, dass von Ihnen keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
* Seit dem 01.09.2002 sind das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von Bahnschwellen (Ausnahme als Bahnschwelle im ursprünglichen Verwendungszweck) verboten. Auch aus Unkenntnis erworbene Bahnschwellen dürfen auf keinen Fall verbaut werden.
* Nachträgliche Veränderungen an den verbauten Bahnschwellen die Bestandsschutz genießen, wie Bohren und Sägen sind generell zu unterlassen.
* Jede Abgabe an andere, außer zur Entsorgung ist verboten!

besonders nett ist die Abgrenzung von der OW zur Straftat geregelt

gut wenn man aufmerksame Nachbarn hat .........


da ich selbst ein paar Jahre unter der Folie zwischen PF und Teich eine Schwelle
hatte (ist verjährt ! ) :box

kann ich sagen ,
dass die bei noch intakten Schwellen immer vorhandenen Ausdünstungen die Folie vorzeitig altern lassen

übrigens genauso wie bei "kesseldruckimprägniertem" (nicht verbotenem) Holz

und soo "knochentrocken" ist es unter der Folie im Randbereich (auch bei funktionierender Kappilarsperre :D) nicht ,da die Folie als Dampfsperre wirkt und an ihr immer Kondenswasser entsteht was zurückläuft .

einfach zu testen
! ;)

mfröG aus Weimar

schöntagauch
 
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Wer sagt denn, dass Bahnschwellen aus Mahagoni hergestellt werden :lach ?
Gruß,
Stefan
 
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Im Handel bekommt man heute als Alternative Gartenbauschwellen in Fichte kdi, Lärche oder Bongossi.
Bongossi dürfte auch sehr lange halten... passt aber zum Thema "billig" nun überhaupt nicht und ist zudem nicht nur wegen der langen Transportwege umstritten.

Gruß
Wuzzel
 
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Hallo erstmal,

ich finde es toll, da möchte gerne etwas wissen, wie er was machen kann und dann bekommt er eine Liste von all den Sachen die einen auch nicht weiterhelfen. Ich selbst bin auch auf der suche nach einem geeigneten Teichrand, da ich auch die Matten benutz habe und ich muss sagen, es geht mächtig viel Wasser verloren und es sieht auch nach Jahren nicht wirklich schön aus.

Wenn ich was gefunden habe, was mir zusagt, sag ich es auch weiter.

Schöne grüße aus dem nassen NRW
 
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Servus Torsten

Herzlich Willkommen

Wenn bei Dir durch die Ufermatte viel Wasser verloren geht, dann funktioniert die Kapillarsperre nicht.
Am Ende der Ufermatte muß die Folie höher als der Uferrand/Wulst senkrecht in die Höhe stehen ;)

Stell uns mit Foto mal den Uferrand vor ... auch deinen Teich ;)
 
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Halt! Das versteh ich jetzt auch nicht :kopfkratz
Die Ufermatte ist eine Matte mit einer doch ziemlich saugfähigen Oberfläche. Viele schmieren sie noch mit Sand ein, damits natürlicher aussieht. Das hängt dann doch überhaupt nicht zusammen mit der Kapillarsperre bzw. der dahinter/darunter liegenden Folie!?!?! Ich hab das auch schon beobachtet bei einem Abschnitt wo ich Sand (Spielsand) auf die Folie gestreut hab genau an der Grenze Wasser/Luft. Das saugt das Wasser an wie nur was! Auch wenn der Sand keine Verbindung hat zum umliegenden Land, also die Folie noch viel weiter geht. Kapier ich nicht. Bitte sagt mir, wo da mein Denkfehler liegt....

Und zu den Bahnschwellen: Huch! Das dürfte dann in Ösiland (noch) nicht so sein, denn es gibt wirklich haufenweise alte Schienenstrecken, die nicht mehr benutzt werden und die Schwellen liegen trotzdem noch herum. Ob die allerdings imprägniert sind....:ka
Aber :oops ich hab vor ca. 20 Jahren meine Gartenhütte mit Carbolineum imprägniert :oops:oops
Ich wusste damals nix davon, dass das so giftig is. Hat mir die Oma meines damaligen Freundes empfohlen. Wenns heiß wird in der Hütte, dann riecht man es heute noch...:(
 
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[OT]Hallo Torsten ,

herzlich Willkommen.
Ich gebe Dir vollkommen Recht, das es natürlich viel schöner wäre, wenn jemand eine Frage stellt und schon wenige Stunden später ist eine ganze Liste mit Lösungen parat. Leider ist es nicht immer so einfach, denn was was der eine mit gutem Gewissen vorschlägt, hat der andere vielleicht lange erprobt und schlechte Erfahrungen. Durch die Diskussion wirds aber sicher noch den einen oder anderen Hinweis geben. Die Frage steht ja noch nicht mal 24 Stunden im Forum ! Also nur Geduld :) [/OT]

So ganz ohne Tipps ist der TE aber nun auch nicht.
Wenns untergregangen ist, gerne noch einmal der Hinweis statt der Ufermatten Rasenteppich nehmen. Ansonsten kann man nehmen: Steine Dachpfannen Wurzeln, Baumstämme, Ziegel usw usw ... was man so in die Finger bekommt.
Wenn 50 Euro eben schon teuer ist, aber die Ansprüche hoch sind dann muss man sehr kreativ werden

Ich würde mal die Bilder hier im Forum durchstöbern, da gibts doch tausende Ufer anzuschauen, von hässlich bis sehr schön und kreativ aber nicht unbedingt teuer :zwinker

Hier z.B. sind schon tolle Beispiele zu finden
https://www.hobby-gartenteich.de/xf/threads/15099

Die Suchfunktion bringt oft erstaunlich tolle Sachen zu Tage !

Gruß
Wuzzel
 
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Servus Dany, Servus Torsten

Bilder/Skizzen sagen mehr als Tausend Worte ;)

user441_pic3196_1242547744.jpg 
Denkt Euch den Ufergraben weg, statt dessen geht die Folie nach dem Uferwall gleich senkrecht in die Höhe ...
Habe ich mir von Annett ausgeborgt :bussi

scan_torsten.JPG 
So kann man auch ein Ufer ausführen

Kapillarwirkung an einem Stein .... das Wasser zieht sich dank Staub/Schmutz 5 cm in die Höhe
IQ3M7757_16-08-2010_Folie-zu-kurz.JPG 
 
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Bild 3 sagt genau das, was ich meine. Es ist wurscht, ob du die Folie hinten noch 1cm oder 5m drüberstehen hast. Der Sand/Staub zieht dir das Wasser raus und über diese dünne Schicht verdunstet es recht schnell, aber ich meine, die Menge hält sich da in Grenzen, denn auch an der gesamten Oberfläche verdunstet Wasser. Jedes Pflanzerl, das ausm Wasser raussteht ( Rohrkolben, Froschlöffel, Lilien, Seggen usw. usf.) verursacht eine Kapillarwirkung.
Meiner Meinung nach marginal und sowieso unvermeidbar.
 

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