Hallo,
Bundesländer geben Verhaltensfibeln für Grundstücksgrenzen aus, womit Grundstücksnachbarn ein Regelwerk haben, woraus sie ersehen können,
was wie weit von der Grundstücksgrenze passieren darf. Dieses bezieht sich meistens aber nur auf den Abstand einer Bepflanzung zur Grundstücksgrenze.
Hier in NRW darf eine Bepflanzung mit einem min. Abstand von 0,5 m zur Grenze erfolgen, die dann auch nur das dreifache an Höhe erreichen darf.
Ich denke wenn du 0,5 m von der Grenze entfernt bleibst, und entsprechend tief, wie vorgegeben dein Kabel verlegst, bist du auf einer sicheren Seite.