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Stichlinge darf man doch in Gewässern auswildern, wo die normal auch vorkommen, oder?
Nein - darf man auf keinen Fall.
Besatzmaßnahmen (und das ist jedes Einsetzen von Tieren, die nicht durch Angler unmittelbar zuvor in dem Gewässer geangelt wurden und wegen "Untermaß" wieder zurückgesetzt werden müssen) ist grundsätzlich nur durch den Gewässereigentümer bzw. Pächter erlaubt. Allerdings benötigt auch dieser zu jeder einzelnen Besatzmaßnahme eine Genehmigung der zuständigen Behörden.
@ uHu
Bei deinen Jungtieren handelt es sich definitiv um Fische! Allerdings ist in diesem frühen Stadium die Artbestimmung noch Kaffeesatzleserei. Bei fast allen Fischarten sehen die Jungtiere im frühesten Stadium aus wie Stecknadeln. Der Stecknadel-Kopf ist der Schädel, die "Nadel" die Rückenwirbel. Das dieses "Skelett" umgebende Gewebe ist noch fast durchsichtig. Erst wenn dieses Gewebe dich verdichtet und die arttypische Körperform und Flossenansätze erkennbar sind, kann man weitere Aussagen machen.
Gruß
Manfred