Fledermäuse am Haus

Hast du wenigstens nachgeschaut, ob in dem Loch Jungtiere sind bevor du's zugemacht hast? Jetzt ist nämlich Aufzuchtzeit
 
Von dort rieselt Fledermauskot aufs Fensterbrett und Terasse herunter was ich störend finde.

Hallo,

das müßten dann ja Kolonien sein die dort schlafen, wenn du dich über die winzigen Köttel störst. :wand

Muss ich mir über meinen Holzdachstuhl und die dortigen Bretter Gedanken machen das diese durch Kot und Urin der Fledermäuse angegriffen/angeätzt werden?

Viel mehr solltest du dir Gedanken machen, welchen Schaden du mit deinem Geballere bei Tieren und in der Umwelt anrichtest.:haue1
 
Kann man sich durch sowas gestört fühlen? (Ich hoffe, Ihr könnt das Foto auch ohne FB-Account sehen):
Foto: Igelhilfe Mecklenburg-Vorpommern
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Hast du wenigstens nachgeschaut, ob in dem Loch Jungtiere sind bevor du's zugemacht hast? Jetzt ist nämlich Aufzuchtzeit

Wer hat hier ein Loch zugemacht, wer vertreibt Fledermäuse?

Die anderen Beiträge will ich jetzt nicht alle und nicht im Detail kommentieren aber scheinbar stieg hier bei manchen der Puls so schnell an das weder lesen, verstehen noch nachdenken mehr möglich war. Nur so ist wohl mancher Beitrag entstanden...
 
Ich glaub ich hab es geschafft das sich zumindest ein Grossteil der Tiere ein anderes Zuhause gesucht hat...

Ich habe die Holzverkleidung mit Xyladecor gestrichen und vor die vermutete Einflugöffnung sowie an die Dachbalken Alufoliestreifen mit einem Reissnagel befestigt.
OK, ungründlich gelesen und unklar formuliert :blauauge
Trotzdem, du hast Vergrämungsmaßnahmen ergriffen, du schreibst ja selbst, dass sich ein Großteil der Tiere ein anderes Zuhause gesucht hätte. (btw ein ziemlicher Euphemismus: ein "Zuhause" hat man einem anderen nicht einfach so wegzunehmen)
Welche Motivation hinter dem Anstrich mit (giftigem? übelriechendem?) Xyladecor steckt erschließt sich auch nicht wirklich.
Eine eventuelle Überprüfung auf hilflose Jungtiere vor oder während deiner Vergrämungsaktion erwähnst du mit keinem Wort, wird man also mal nachfragen dürfen.

Inwiefern deine Maßnahmen eine erhebliche und damit strafbare Störung nach dem Naturschutzgesetz darstellen, wäre dann auch noch zu klären.
 

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