Also, es besteht für Halter von Paarhufern, Einhufern und Geflügel eine Meldepflicht beim Tierseuchenfond.
Bienen müssen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Mit der Meldung bist Du mit Deinen Hühnern auch erfasst.
Das Problem ist, dass im Seuchenfall die Behörden entscheiden was und in welchem Umfang geschieht.
Es kann also geschehen (und geschieht leider häufig besonders in Bundesländern mit hohem Massenhühnerhaltungsaufkommen
(z.B. Niedersachsen´, Meck Vom und Co), dass in irgendeinem Bestand 5 km weiter ein Seuchenfall festgestellt wird und dann
angeordnet wird, dass vorsorglich (also ohne jeden Krankheitsbefund und ohne jede Untersuchung) alles Federvieh im Umkreis von z.B. 5 oder 10 km
gekeult wird, alles Federvieh im Umkreis von bis z.B. 20 km unter Vollquarantäne gestellt wird usw.
Den Behörden unbekannte Bestände könnten dem natürlich im Ernstfall ggf. entgehen.
LG
Kirstin