Hi Petra,
Auf den Schiedsmanntermin hoffe ich z.Zt. regelrecht und wenn kein Termin kommt, überlege ich mir ernsthaft, selber den Schiedsmann zu benachrichtigen.
Nicht wegen des Schattenwurfs von zwei Fichten oder wegen etwas
Efeu, der aus der Hecke wächst, sondern wegen des Herumzeigens von Fotos unseres Gartens, auf dem Ratten unter einem Vogelhaus herumlaufen und dem Hinweis dazu: da kommen die Ratten her. Für mich ist das üble Nachrede. Da wird Ursache und Wirkung verwechselt.
du solltest dir dann aber genau überlegen, was du vom Schiedsmann überhaupt willst bzw. erwartest!
Ein Schiedsmann kann/soll die Streitparteien nur zum miteinander Reden bringen, er kann kein Urteil fällen!
Allerdings kann/"soll" freiwillig ein Vergleich geschlossen werden. Und das wäre dann ein verbindlicher Vertrag, der auch einklagbar wäre.
Die Kosten trägt derjenige, der den Schiedsmann beauftragt, es sei denn, im Vergleich (Vertrag) wird etwas anderes vereinbart.
Hinsichtlich der "Beschwerden wegen der Unordnung/Schattenwurf/Gefährdung(*)" deiner Nachbarn hast du rechtlich gesehen (BGB und Nachbarrechtsgesetz NRW) bisher die "freie Auswahl". Selbst, wenn du verhandlungs- oder aktionsbereit bist, warum solltest du aus deinem freiwilligem Entgegenkommen
bei solchen Nachbarn einen einklagbaren Anspruch machen?
Die Idee, sich die Sache mal aus den Gärten (Balkons?) der beiden beschwerdeführenden Parteien anzuschauen, halte ich für ganz gut. Auch wenn deren bisheriges Vorgehen keine Veranlassung bietet, sich näher mit ihnen zu beschäftigen. Andererseits wäre es auf jeden Fall schade, ein jahrzehntelang enstandenes Biotop und Ökosystem, das schon so ein einzelner Baum bildet, zu vernichten und den vorhandenen Artenreichtum dadurch drastisch zu reduzieren. Auch Vogelarten würdest du dann wohl wesentlich weniger beobachten können.
Die Sache mit den Ratten (Abwehrmaßnahmen) läuft ja ohnehin, und sollte weiterhin unabhängig von den übrigen Punkten behandelt werden. Ich wüsste auch nicht, was hier ein Schiedsmann erreichen sollte (welchenVergleich?).
Nachtrag:
Es sei denn, euer Schiedsmann war früher mal Fahrlehrer. Die wissen, wie man sich in gewissen Situationen am besten verhält:
View: https://www.youtube.com/watch?v=670Hn83vzu4
Wegen der "üblen Nachrede" sehe ich zwar Gesprächsbedarf, aber welche Forderung würdest du da beim Schiedsmann aufstellen wollen? Zumal es ja wie gesagt keine Beurteilung/kein Urteil gibt, sondern höchstens einen
gemeinsamen Vergleich (welchen?).
(*) Oder besteht wirklich eine reale Gefahr? Es kommt ja immer auf den Einzelfall an.