Probleme mit Behörden

usk

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Hallo allerseits ! Ich wende mich an Euch, weil ich dringend Unterstüzung bräuchte.
Hier die Situation: Wir haben letztes Jahr, Anfang Juli, mit unserem Teichbau begonnen. Die Grundstückssituation ist schwierig, so dass viel Maurer- und Betonarbeiten erforderlich sind, bevor man mit Teichfolie und Teichtechnik überhaupt anfangen kann. Ende September meldet sich das Landratsamt. Drei Nachbarn aus dem Neubaugebiet (glücklicherweise nicht meine direkten NachbarN, wie ich später erfahren habe)* hätten mich angezeigt und das gesamte Vorhaben müsse jetzt überprüft werden. Es gab ein halbes Dutzend Kritikpunkte die auf dem Tisch lagen und ausführlich erörtert wurden. Einige ließen sich entkräften bei anderen habe ich Kompromisse gemacht, so daß zunächst aus meiner Sicht alles gut aussah. Mitte November kam der Sachbearbeiter aber mit einem echten Knackpunkt. Gemäß Vorgabe im Bebauungsplan darf man 60% der Grundstücksfläche (das ist die sog. Grundflächenzahl) überbauen. Als "überbaute Flächen" gelten neben dem Haus auch das Pflaster in der Hofeinfahrt, aber auch die Holzterasse an 3 Seiten ums Haus. Ausserdem heisst es im Begleittext zu der gesetzlichen Regelung, dass "Schwimmbecken" ebenfalls als überbaute Fläche anzurechnen sind. Ich muss dazu sagen - gemessen an der Grundstücksfläche ist der Teich relativ groß, d.h. neben Haus, Garage+Carport, Hofpflaster und Terasse, gibt es nur noch den Teich. Wenn man den Teich aus der Grundflächenzahl raus rechnet, komme ich auf knapp 60% und wäre damit innerhalb der Regeln. Wenn man ihn als überbaute Fläche rechnet bin ich hoffnungslos drüber.
Ich habe argumentiert, dass ein Teich dessen Wasser auf natürliche Weise gereinigt wird und der ein Biotop für Kleinstlebewesen aller Art ist, nicht mit einem Schwimmbecken mit Chlorwasser gleichzusetzen ist. Dieser Argumentation ist man im Landratsamt nicht abgeneingt, aber eben auch nicht "zu-geneingt". Mittlerweile ist das Thema beim Regierungspräsidium. Offenbar weiß man nicht so recht, wie man mit dieser Situation umgehen soll und beim letzten Telefonat mit dem Landratsamt wurde mir gesagt, dass es für eine Entscheidung hilfreich sein könnte, wenn ich konkrete Praxisfälle hätte, die mit meiner Situation vergleichbar sind.
Meine Frage ans Forum: Gibt es jemanden unter Euch, der eine vergleichbare Situation hat ? Also wenn man die Fläche von: Haus+Hofeinfahrt+Garage+Carport+Terasse+Geräteschuppen+Gartenaus+Teich+etc. addiert, dass man in den Bereich von ca. 90% (85%-95%) der gesamten Grundstücksfkäche kommt. Es wäre mir eine große Hilfe, denn wir haben wirklich geschuftet bis zu Erschöpfung und es stecken schon rund 15 000€ in den ganzen Erd- und Betonarbeiten. Die Vorstellung den größten Teil (oder alles) wieder abreißen zu müssen ist ziemlich unerträglich.
 
AW: Probleme mit Behörden

Hallo,

versuche es doch mal bei Naturagart, die bauen Naturteiche in großem Umfang und haben
sicher mit sowas Erfahrung.

Gruß Wolfgang
 
AW: Probleme mit Behörden

Hallo Usk.

:willkommen bei uns im Forum, auch wenn der Anlass derzeit alles andere als erfreulich ist.

Leider kann ich Dir persönlich nicht mit solch einem "versiegeltem" Grundstück dienen. Wir haben uns für Split als Hofbelag entschieden und das Grundstück ist insgesamt recht groß...

Was mir aber zu den Holzterrassen einfällt: Wieso gelten die denn als versiegelte Fläche?
Wohin läuft das Wasser, was sich auf den Dielen sammelt? Gibt es da keine Spalten im Belag?
Hast Du mal nach dem Sinn dieser Vorschrift gefragt? Ich vermute fast, es geht um die Entsorgung des Regenwassers. Je mehr versiegelt ist, desto weniger Wasser kann auf natürlichem Weg versickern. Mit einem Versickerungsschacht könnte man überschüssiges Wasser recht gut direkt auf dem eigenen Grundstück versickern lassen. Manche leiten auch das Regenwasser vom Dach in den Teich (bitte nicht neben einem Industriegebiet) und schließen nur den Teichüberlauf an solch eine Sickergrube an.

Ich nehme mal an, Euer Grundstück in irgendeine Richtung mit Wiese zu erweitern, fällt als Idee aus? Vielleicht lassen sie sich sonst noch auf irgendeine Art von Ausgleichsfläche ein? Bei Firmenbauprojekten ist das ein völlig normaler Vorgang. Aber die bauen nicht in Wohngebieten. :(

Wolfgangs Ratschlag würde ich auf jeden Fall nachgehen und versuchen, Herrn Jorek selbst (Chef von NG) ans Telefon zu bekommen.
Wenn sie Dich gut beraten und der Bau zu Stande kommt, kaufst Du vielleicht bei ihnen etwas Baumaterial oder Pflanzen. ;)
 
AW: Probleme mit Behörden

Hallo Annett

überbaut heißt nicht zwangsläufig versiegelt
speziel die Kleingärtner in Vereinen :lachboden können davon ein Lied singen .

mfG
 
AW: Probleme mit Behörden

Auskunft eines Bauordnungsamtes aus BaWü :

Ein Folienteich gilt als "überbaut" und "versiegelt"
Wenn das so im Bebaungsplan geregelt ist,wird man wohl nur mit "good will" weiterkommen.
Wobei auch dies nach einer Anzeige wohl nicht mehr vorhanden sein dürfte,da die Behörde ja dieser Anzeige nachgehen muß.
Schön,wenn man solche Nachbarn hat.
Ohne Anzeige hätte wohl kein Hahn danach gekräht.
 
AW: Probleme mit Behörden

Eugen bringts auf den Punkt.
Hier stehen leider die Interessen der Nachbarn gegen Deine Interessen und der Bebauungsplan ist auf Seiten der Nachbarn. Da hat die Behörde keinen Spielraum für "wohlwollende" Auslegungen.
Die einzige Chance ist die Nachbarn zu überzeugen und Rücknahme der Klagen zu erreichen. Erst dann kann ggf. der Bebauungsplan etwas gelockerter ausgelegt werden.

Hast Du Dir denn im Vorfeld vielleicht schon Gedanken darüber gemacht wohin das Niederschlagswasser der ganzen Flächen soll ? Und kannst Deine Nachbarn dahingehend beruhigen ?

Gruß
Wuzzel
 
AW: Probleme mit Behörden

echt schade das man mittlerweile auf eigenem grund und boden nichtmehr machen darf was man will.
bekannte hatten dasselbe problem mit ihrem gartenhaus.
die nachbarn waren dagegen, deswegen musste es abgerissen werden.
wenn es hart auf hart kommt, kannst du dann nicht vielleicht etwas von deiner seitlichen terasse abtragen ?

deinen "nachbarn" würde ich aber auchmal gehörig auf den zahn fühlen.
das kann ja nur der pure neid sein.
 
AW: Probleme mit Behörden

Shanana, ... das man sich an Bebauungspläne zu halten hat ist ja nicht ganz neu und die haben ja meist auch Ihren Sinn. Gartenhäuser bis zu einer gewissen Größe (je nach Bebauungsplan) sind in der Regel genehmigungsfrei, wenn der Grenzabstand eingehalten wird.

In diesem Fall wirds den Nachbarn vermutlich in erster Linie darum gehen wo das Regenwasser denn versickern soll.
Da würde ich auch nicht einsehen, warum ich Versickerungsflächen zur Verfügung halten muss und ein Nachbar nicht. Das ist nur ne Mutmaßung. Vielleicht kann usk ja was zu den Beweggründen der Nachbarn sagen und seine Baustelle, das Umfeld und seine Planung im Detail vorstellen.
 
AW: Probleme mit Behörden

das gartenhaus war kleiner wie der maximal zulässige umbaute raum.
grenzabstände wurden auch eingehalten.
jedoch haben die nachbarn angegeben, das das der nachbarschaftliche frieden gestört wäre.
deswegne musste wieder abgebaut werden und wird jetzt im baufenster errichtet.
 
AW: Probleme mit Behörden

[OT]Ich bin da jetzt kein Profi, aber begrenzt denn das Baufenster nicht den Raum der bebaut werden darf ?
Im Klartext heisst das ja auch das Haus durfte gebaut werden, nur eben nicht an der Stelle wo geplant. [/OT]
Das Beste ist ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn VOR Beginn der Baumaßnahme.

Gruß
Wuzzel
 

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