AW: Teichbau step by step, Abgrenzung Teich
N' Abend,
das ging ja ganz schön heiß her um die Sache!
Mit meinen Nachbarn habe ich gerdet, der Teichbau ist seit 2 Jahren gedanklich in Planung. Die Nachbars-Kinder können schwimmen, wenn ich fertig sein werde. Von der Straße (verkehrsberuhigte Zone, in der Tat) wäre der Teich nicht einsehbar, weil ich um das (noch unfertige) Teichloch einen Wall (bis 0,8 m hoch) angeschüttet habe, der mit stachligem Strauchwerk bepflanzt ist. Der Wall ist 6 Meter vom Straßenrand entfernt.
Um zum Teich zu gelangen, muß man über meine Auffahrt in das Grundstück eindringen und dann noch zwischen dem Gesträuch 2 m neben dem Haus am Wall vorbeigehen (für mündige Bürger ein klarer Fall von Landfriedensbruch, aber eben nicht für Kinder oder unter Drogen stehende Leute).
Ein von der Straße verborgener Teich als Gefahrenquelle ist somit nicht ausreichend gesichert, da (aktuell) eine Einfriedung fehlt. Es hätte ja sein können, dass in einem solchen Fall die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den Vordergrund tritt - auch außerhalb des Forums habe ich nichts dazu gefunden.
Nach dem vielen Text nun die Konsequenz:
Ich werde mir um Sicherung Gedanken machen, wobei eine Einfriedung des Grundstücks in einem schlechten Verhältnis zur Teichgröße (15-20 m² vs. 110 m Zaun) steht. Im einfachsten Fall werde ich eine Tür vor dem direkten Zugang anbringen, oder am Teich Maßnahmen treffen (das widerstrebt mir aktuell wegen der Optik). Rein persönlich bin ich auch nicht daran interessiert, dass an meinem (zukünftigen) Teich jemand zu Schaden kommt, erst recht keine Kinder.
Auf jeden Fall danke ich Euch für die Resonanz,