AW: Aushub auf Nachbargrundstück - Problem :-/
Also nach meiner Rechtsauffassung muss der Verursacher dafür haften.
Verursacher ist im Zweifel der Auftraggeber, oder ggf. auch derjenige, auf dessen Grundstück das zwischengelagert wurde. Das ist im Zweifel sicherlich etwas abhängig von der Vereinbarung zwischen A und C.
Ich würde mich daher an beide wenden.
Im Zweifel kommt für den Schaden vermutlich die Haftpflichtversicherung eines dieser beiden Nachbarn auf, oder die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers.
Zwischen den Nachbarn B und C ist meiner Meinung nach ein Vertrag (ggf. auch nur mündlich) über die Zwischenlagerung von Baumaterialien geschlossen worden. Vielleicht zahlt B ja sogar etwas an C dafür ?
Aber auch wenn C kein Entgelt für die Zwischenlagerung erhält ist er der Eigentümer des Lagergrundstückes und somit Verkehrssicherungspflichtig, es sei denn, er hat diese Verkehrssicherungspflicht an B abgetreten.
Ich würde daher an beide Nachbarn rantreten, und wenn reden nichts hilft, dann schriftlich eine angemessene Frist zur Entsorgung der LKW Ladungen setzen. Wenn innerhalb der Frist keine Änderung eingetreten sind, sind beide in Verzug. Schreib am Besten gleich mit rein, das eine Nachfrist nicht gewährt wird und Du das Material der Nachbarn danach auf deren Kosten entsorgen bzw. anderweitig zwischenlagern lässt.
Im Zweifel bleibst Du auf diesen Kosten hängen, wenn bei den anderen nichts zu holen ist.
Als allererstes aber würde ich mal mit den nachbarn reden.
Kommunikation ist Alles !
Bei der relativ geringen Schadenssumme dürfte sich ein Rechtsstreit kaum lohnen, es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt.
Viel Erfolg und viele Grüße
Wuzzel