Aushub auf Nachbargrundstück - Problem :-/

AW: Aushub auf Nachbargrundstück - Problem :-/

Wuzzel, ich bin sicher niemand der Selbstjustiz übt. Mein Nachsatz vorher einen Anwalt zu befragen sollte zumindest befolgt werden, bevor die Sache eskaliert. :kopfkratz

Ein Mediator ist sicher eine gute Option, das ganze in Frieden beizulegen. Den Rechtsweg sollte man vermeiden.

Ich hatte mit einem Baum auch schon mal Diskussionsbedarf mit einem Nachbarn.
Nachdem ich dann die verfaulten heruntergefallenen Früchte auf seinem Grundstück zur Bodendünung aufgebracht hatte, haben wir mal ganz vernünftig darüber gesprochen.
Danach was alles gut und wir ernten gemeinsam. :) Die Fliederäste auf seinem Grundstück darf er auch ernten.

Es war eine dezente Aktion, die uns beiden genutzt hat. Wir verstanden uns danach besser und kommen seitdem gut miteinander aus.
 
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Joerg, sorry, aber als Moderator solltest Du Dich mit solchen Tipps besser zurückhalten, auch wenn es bei Dir mal geklappt hat, denn weder Laub noch runtergefallene Früchte darf man einfach so auf das Grundstück des Nachbarn zurückbringen, auch wenn die Intention (Bodendüngung) eine positive ist.
Das ist eine rechtswidrige Handlung mit der Du mit mir als Nachbarn sicher eher weniger als mehr Gesprächsbereitschaft erzielen würdest. Und hier im Forum zu offensichtlich rechtswidrigen Handlungen die gegen geltendes Nachbarschaftsrecht (zumindestens in NRW) zu raten verstossen halte ich für wenig zielführend.

Du magst das privat so machen, in einem öffentlichen Internetforum sollten aber eher juristisch einwandfreie Ratschläge stehen, wir wollen ja nicht, das sich hier ein User strafbar macht, wegen gut gemeinter aber juristisch risikoreicher Tipps.

§ 911 BGB
Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

Du würdest also Dein Eigentum auf Nachbars Grundstück bringen und nicht seine Früchte zurückbringen, denn wenn Sie abfallen ist das erstens (mit wenigen Ausnahmen) als übliche Emission hinzunehmen und zweitens dann Dein Eigentum. Es gibt einige Gerichtsurteile, wonach im Einzelfall der Nachbar dazu aufgefordert werden kann diese zu beseitigen, erfolgt dies nicht innerhalb der Frist kann man dies auf dessen Kosten selber machen, aber keinesfalls darf man auf das nachbarschaftliche Grundstück ohne Genehmigung eingreifen.

Gruß
Wuzzel

P.S. hier in der Nachbarschaft brauchen wir die ganzen §§ nicht, denn wir reden miteinander und finden dann eine Lösung, mit der alle Leben können, aber jeder respektiert des anderen Grundstück, es sei denn er stellt geliehenes Gerät nach Absprache zurück und nimmt dort keine eigenmächtigen Handlungen vor.
 
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Wuzzel, ich bin kein Rechtsanwalt und die persönlichen Empfehlungen von mir sind ohne Gewähr!

Das Gleiche gilt für alle anderen Beiträge. Es kann sein es passt für diesen Anwendungsfall oder es war falsch.

Miteinander reden oder mehrere Meinungen einholen, bevor man seine eigene bildet ist immer angemessen.

Ich wollte auf keinen Fall zu rechtswidrigen Handlungen aufrufen!
Ein positives Beispiel, um mit dem Nachbarn wieder ein gutes Verhältnis aufzubauen, sollte an dieser Stelle erlaubt sein. :kopfkratz

Auch wenn es um nicht artgerechte Haltung von Fischen geht, schreibe ich schon mal sehr direkt, dass dies so nicht in Ordnung ist. :kopfkratz
Einige werten dies als Einmischung in ihre Privatsphäre, andere lassen sich schon mal durch die direkten Worte bewegen was zu verändern.
Wenn einige Fische nun artgerechter gehalten werden, sollte dies der Mühe Wert sein.

So ähnlich sehe ich es beim meinem "unkonventionellen" Vorschlag. Es kann sein es ist hilfreich oder man folgt einer "gesetzeskonformen" Lösung und löst das ganze vor Gericht.
Mit dem Nachbarn ins Gespräch zu kommen, ist meiner Ansicht nach besser als auf §§ zu setzen.
 
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Ob das ein positives Beispiel ist, nur weil es in dem Fall gut ausgegangen ist lassen wir mal dahingestellt sein, in jedem Fall ein rechtswidriges Beispiel :) ... wie gesagt, bei mir und vielen anderen hätte Dein Verhalten sicher eine andere Reaktion ausgelöst.
Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.

edit: Man kann sich im übrigen gesetzeskonform verhalten ohne vor Gericht zu gehen :)

Gruß Wuzzel
 
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Ich bin mir um ehrlich zu sein gar nicht so sicher, dass der Nachbar irgend etwas damit zu tun hat. Stellt euch vor, der der Bauunternehmer fährt in der Straße eine Laterne um. Man kann doch dann auch nicht den Nachbar dafür haftbar machen.

Gruße

Easy.
 
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Wenn alles Reden keinen Sinn hat dann gibts immer noch die Rechtschutzversicherung/Anwallt...einfach mal beraten lassen...Kosten für die Ertsberatung von der Versicherung gedeckt.....Wenn man mit den Typen nicht reden kann und wenn er nicht wirlich umgänglich ist dann muss eben die Hand des gesetztes eingreifen. Thats it. Warumm sollt ich mir den Garten verunstalten lassen.
Ich kann und werde auch nicht jemanden eine Info geben die mitunter überhaupt nicht rechtens ist. Damit kann man sich nur verkühlen:box. Für diese Arbeiten gibts Juristen. Ausserdem hat man bestimmt mehr Erfolg wenn ein Brief von einen Anwalt kommt.....
LG Charly
 
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Ich bin mir um ehrlich zu sein gar nicht so sicher, dass der Nachbar irgend etwas damit zu tun hat. Stellt euch vor, der der Bauunternehmer fährt in der Straße eine Laterne um. Man kann doch dann auch nicht den Nachbar dafür haftbar machen.

Gruße

Easy.

Der Vergleich hinkt ja wohl ganz erheblich. Denn es gab sicher keinen Auftrag, die Laterne umzufahren. Den Auftrag, den Kies abzuladen, gab es schon. Kleiner, aber feiner Unterschied.:aua
 
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Hallo Markus,

hat dein Nachbar (A) denn überhaupt schon gesehen, wie es auf deinem Grundstück aussieht? Oder wie habt ihr das Gespräch darüber geführt? Was gab es für Argumente von A? Wenn es sich ja sowieso um eine Zwischenlagerung handelt, wann genau soll das denn abgefahren werden, wie hat A sich seinen Teichbau vorgestellt und was will er generell mit dem Aushub anstellen?

Ich würde probieren, die Angelegenheit möglichst ohne Anzeige/Rechtsanwalt/Versicherung zu klären und erst noch mal das persönliche Gespräch mit Ortsbesichtigung suchen. Ist das nicht möglich, wäre auch für mich der nächste Schritt ein Mediator.
 
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Die ganze Situation stellt definitiv keine Straftat dar, da hier das rechtswidrige Handeln - Tun oder Lassen - sowie der Vorsatz zur Sachbeschädigung nicht gegeben ist. Das Ganze ist also rein zivilrechtlich zu klären. Der Verursacher wäre nach meiner Rechtsauffasung in diesem Fall der Lkw-Fahrer und dessen Firma wäre verantwortlich, die den Auftrag des Nachbarn angenommen hat. Die Firma hat den Auftrag, den Nachbarn zu versorgen bzw. etwas zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist für einen reibungslosen - und für Dritte schadensfreien - Ablauf der Lieferung / Entsorgung verantwortlich.

Der Auftraggeber (Nachbar) kann hier nicht für das fehlerhafte Entladen verantwortlich gemacht werden, es sei denn, dieser hat z.Bsp. eine Sammel-Auffangvorrichtung gebaut, welche ggf. den Kies auf eine Fläche beschränken sollte und welche dann nicht gehalten hat. Davon ist aber nicht die Rede gewesen, also wäre er fein raus.

Der Nachbar, dem das Grundstück gehört, auf welchem das Maleur passiert ist, kann ebenso nicht haftbar gemacht werden, da auch dieser mit dem Entladen und der Sicherung des Warenbestandes nichts zu tun hat.

Ich würde die Firma schriftlich mit einem Einschreiben samt Rückschein auf den Umstand und den Schadensfall hinweisen, ihr eine angemessene Frist von 7 Tagen einräumen. Den Hinweis auf die anwaltliche Vertretung sowie die sonst kostenpflichtige Beräumung nicht vergessen. Leider wird hier das Problem auftreten, dass du in Vorleistung gehen müsstest und dann das Geld ggf. wieder zurück klagen musst. :?

Die Polizei wird in einem solchen Fall nicht unbedingt tätig werden, da hier nur der zivilrechtliche Anspruch besteht und von Seitens der Polizei dieser auch nicht gesichert werden kann. Evtl. dokumentieren sie den vorliegenden Sachverhalt in einem Bericht, was aber auf Grund der zeitlichen Spanne auch nicht mehr so relevant wäre.
 
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Hallo Zacky,

man könnte aber auch so argumentieren, dass der Bauunternehmer nur Erfüllungsgehilfe des Nachbarn war, denn nicht er, sondern der Nachbar hat die Zwischenlagerung organisiert.
Zumal der Bauunternehmer eventuell durch die Insolvenz nicht mehr greifbar ist.
Dann wäre noch die Frage zu klären, ob nicht doch der Grundstückseigentümer haftbar zu machen ist, weil die Störung von seinem Grundstück ausging und keine Maßnahmen getroffen wurden, diese zu unterbinden.

Letztendlich können das - wenn es keine friedliche Einigung gibt - nur Juristen klären.

Mich würde interessieren, was der Threadersteller weiter unternimmt bzw. erlebt...
 

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